Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Gesellschaftsrecht/Gesellschaftsrecht-Allgemein



Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 04 - Insolvenzfähigkeit der Gesellschaften
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 3: Insolvenzfähigkeit
 
Die Insolvenzfähigkeit
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 01 - Grundlagen der Limited
 
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundbesitzgesellschaft (eine Einführung)
 
Das Recht der GmbH Teil 6 Beendigung der Gesellschaft
 
GmbH: Persönliche Haftung des Gesellschafters vor Eintragung der GmbH ins Handelsregister
 
Das Recht der AG Teil 6 Die Auflösung der AG
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 07 – Grundsätzliches zum Eigenkapitalersatzrecht
 
Risiko für Steuerberater - Gründungsberatung
 
Einige Fragen zur Insolvenz einer Limited (Ltd) In Deutschland
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 03 - Insolvenzgründe
 
 
Persönliche Haftung des Gesellschafters der GmbH
 
Bundesregierung bringt große Reform im GmbH Recht auf den Weg
 
Einführung zu Haftungsfragen der Vor GmbH / GmbH i.G. 2. Teil
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 13 - Fortbestand des Eigenkapitalersatzrechtes in Altfällen
 
Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.5 - die Company limited by shares, (Ltd.): Haftungsregelungen bei einer Ltd.
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 15 - Die Haftung der OHG-Gesellschafter
 
Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.4 - die Company limited by shares, (Ltd.): Organe einer Ltd.
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 05 - Insolvenzantragsrecht und -pflicht
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 08 – Neuregelung des Eigenkapitalersatzrechtes
 
Einführung in das Genossenschaftsrecht Teil III Das Gesellschaftsvermögen
 
Gesonderter Erstattungsanspruch des Gesellschafters
 
Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 14 - Die Haftung der GbR-Gesellschafter
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - „Die norwegische Gesellschaft des Zivilrecht“ (ANS, bzw. DA)
 
Kreditforderungen zu Eigenkapital: Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.2 - Insolvenzstraftaten - Jahresabschluss
 
Abweisung der Klage des Insolvenzverwalters der Babcock Borsig AG gegen die Howaldtswerke Deutsche Werft GmbH rechtskräftig
 
Einführung in das Genossenschaftsrecht Teil II Die Gründung
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 02 - Insolvenzantragspflicht und Zuständigkeit deutscher Gerichte
 
Teil 1: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle – Der Umwandlungsvorgang
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 10 – Gesellschafterbesicherte Drittdarlehen
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 06 - Haftung und Insolvenzanfechtung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 21 - Haftungübergang nach § 25 HGB
 
Nachschusspflicht des Gesellschafters eines Immobilienfonds: Rechtsform KG
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz - Teil 01 - Einführung
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 15 - Haftungsrisiken in der Insolvenz: Verbotene Zahlungen nach Eintritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
 
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 33 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 3
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 09 – Rechtsfolge bei abgetretener Darlehensforderung
 
Gläubigerbegünstigung in der Krise
 
GmbH: Verjährung der Einlageforderung
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 12 - Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 13 - Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Vertragsanbahnung
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 11 – Anfechtung von Darlehensrückzahlungen
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (2)
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Strafbarkeit der verspäteten Erstellung eines Jahresabschlusses nach §§ 283 ff StGB
 
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Involvenzrecht Teil 2: Die Zuständigkeit der Gerichte
 
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
 
Die Abweisung der Insolvenz mangels Masse als Chance für den Gläubiger
 
Schadensbegrenzung in der Insolvenz durch Aufrechnung
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische wirtschaftliche Vereinigung
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 1 - Allgemeines
 
Erlöschen der Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 12 - Haftungsvoraussetzungen
 
 
Sanierung von Unternehmen unter dem Schutzschirm des ESUG
 
Sing(k)ing in the Rain – Sanierung von Unternehmen unter dem Schirm des ESUG
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 05 - Insolvenzfähigkeit und Eröffnungsgründe
 
Gut geplant, ist halb gewonnen - doch was ist im Fall der Fälle? - Der Notfallplan
 
Die Einsicht in eine Insolvenzakte erfordert rechtliches Interesse
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 5.1.: Der Insolvenzantrag
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 09 - Haftung nach § 823 Abs. 2 und nach § 826 BGB
 
 
Der Insolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - Teil 11 - Aufbau eines Insolvenzplans/Plananlagen
 
Wenn der Chef Fehler macht: Directors and Officers-Versicherung Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 29 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 1
 
Rechtsinfo
 
 
Nachlassinsolvenz: Haftungsbeschränkung des Erben durch Erstellung eines Nachlass Inventarverzeichnis
 
Rechtsinfo
 
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 5 - Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 08 - Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 25 - Ausschluss der Haftung in der Insolvenz nach § 25 HGB
 
Teil 3: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle - Einlage / Schenkung / Insolvenz
 
Markenrechtsinhaber in der Insolvenz
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 1.1 - Asset-Deal
 
Rücktrittsrecht in den AGB eines Leasingvertrags über eine noch anzupassende und zu implementierende Branchensoftware
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Einzelfirma (ENK)
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4.4.1.: Bewertung der Vermögensgegenstände
 
Insolvenzvermeidung - was man zur Vermeidung einer Insolvenz tun kann
 
Nachteil für Pensionszusagen durch das BilMoG - Gefahr durch Überschuldung Teil 2
 
Sicherung des Unternehmens durch Krisenfrüherkennung – Warum eigentlich?
 
Bankrotthandlungen des Unternehmers in der Krise
 
DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG
 
Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente
 
Vorrang der Abführung von Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 266a StGB gegenüber der Massesicherheit gemäß § 64 II GmbHG in der Phase der Insolvenzreife
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 03 - Hauptinsolvenzverfahren und Sekundärinsolvenzverfahren
 
BGH definiert Zahlungsunfähigkeit
 
Internationales Insolvenzrecht: Insolvenz ausländischer Gesellschaften in Deutschland
 
Nachteil für Pensionszusagen durch das BilMoG - Gefahr durch Überschuldung Teil 1
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Körperschaftssteuer
 
Sparen Sie clever durch richtiges Mahnen Teil 2 Mahnbescheid
 
Die Betriebsaufspaltung - Teil IV: Folgen der Beendigung der Betriebsaufspaltung
 
Ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verwirklicht nicht den Tatbestand der Untreue, wenn Kapitalanleger Geldbeträge eigenständig auf ein Treuhänderkonto überwiesen haben.
 
Sicherung durch Unsicherheitseinrede und Anfechtung
 
Aufkauf von Darlehensforderungen: Rechte der Darlehensnehmer? Teil 1
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der endgültige Insolvenzverwalter
 
Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan - ein Kurzüberblick
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 4.2.: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
 
Insolvenzanfechtung - Teil 5 - Zeitliche Rückwirkung der Anfechtung
 
Restschuldbefreiung: ausgenommene Verbindlichkeiten
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 10 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Vorteile des Unternehmers
 
Insolvenzcheck - Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr
 
Rechtsfähigkeit der WEG: Finanztest berichtet
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Managing Partnerin der Kanzlei Brennecke & Partner. Monika Dibbelt ist seit Jahren auf Insolvenzrecht spezialisiert und arbeitete mehrere Jahre bei einer renommierten Hamburger Insolvenzverwalterkanzlei. Sie hat den theoretischen Teil des Fachanwaltskurses Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät Geschäftsführer im Vorfeld und während der Abwicklung von Firmeninsolvenzen. Sie begleitet bei der Sanierung und der rechtlichen Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in Unternehmen. Monika Dibbelt vertritt zudem Gesellschafter in allen Fragen ihrer Rechte und Pflichten bei insolvenzrechtlichen Situationen des Unternehmens.

 Ihr besonderes Interesse gilt den speziellen Problemstellungen von Insolvenzplanverfahren und der Insolvenzanfechtung.

Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der Beratung von natürlichen Personen: Das Beratungsspektrum von Monika Dibbelt umfasst hierbei die außergerichtliche Schuldenbereinigung bis hin zur Begleitung und Beratung im eröffneten Insolvenzverfahren, Begleitung beim Thema Selbständigkeit in der Insolvenz und Beratung im Hinblick auf die begehrte Restschuldbefreiung sowie  die Vertretung bei Verfahren zur Versagung der Restschuldbefreiung.

Rechtsanwältin Dibbelt erstellt Liquiditätspläne, Fortführungsprognosen und Insolvenzpläne.

Ein besonderes Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt hat folgende Beiträge zum Insolvenzrecht veröffentlich:

  • Rückgabe der Geschäftsführung bzw. Beendigung der Sanierungsberatung, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 183 – 185, Ausgabe 8/2013
  • Das neue Sanierungsrecht - Wie kommt der Steuerberater als Sanierungsberater ins Geschäft?, Autor(en): Volker Römermann/Monika Dibbelt, Fachzeitschrift: BBP (Betriebswirtschaft im Blickpunkt), Seite 56 – 60, Ausgabe 3/2013

Sie hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht mitveröffentlicht, so

  • Der Insolvenzplan für Unternehmer und Verbraucher, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  •  Regelinsolvenz, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 

Weitere Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht von Monika Dibbelt sind in Vorbereitung:

  • Selbständigkeit in der Insolvenz
  • Schutzschirm und Eigenverwaltung
  • Die Liquidation von Kapitalgesellschaften
  • Außergerichtliche Sanierung insolvenzanfechtungsfest gestalten
  • Insolvenzstrafrecht und Bankrottdelikte

Rechtsanwältin Dibbelt ist Mitglied des Norddeutschen Insolvenzforums e.V.

Sie Ist Dozentin u.a. für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  •  Insolvenzrecht und die Chance für Selbständige – Selbständigkeit in der Insolvenz
  •  Insolvenzrechtrechtliche Gefahren für die Berater von kriselnden Unternehmen
  •  Die Gesellschaft in der Krise – Erkennen, Handeln und Haftungen vorbeugen
  • Haftungsrisiken von Geschäftsführern und Gesellschaftern – Verstehen und Vermeiden
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Insolvenzprophylaxe – wirtschaftliche Krisen erkennen und effektive Maßnahmen einer erfolgreichen Fortführung
  • Steuerrechtliche Veranlagung durch Schuldner während des Insolvenzverfahrens

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Portrait Guido-Friedrich-Weiler

Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg-Sauerland in Soest
  • Lehrbeauftragter an der F.O.M. Fachhochschule für Ökonomie und Management in Bonn, Köln und Aachen
  • Lehrbeauftragter an der Rheinische Fachhochschule Köln
  • Dozent bei EIDEN JURISTISCHE SEMINARE
  • Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Interimmanager und Consultants
  • Lehrbeauftrager beim Bildungszentrum der Bundeswehr Mannheim
  • Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
  • Dozent bei Management Circle
  • Dozent bei Haub & Partner
  • Vortragsreferent bei IMW Bildungsinstitut der Mittelständischen Wirtschaft
  • Vortragsreferent bei W.A.F. Betriebsrätefortbildung

Guido-Friedrich-Weiler ist als Interviewpartner für Fragen zur Sanierung in der Insolvenz stand er u.a. Zeitschriften wie der
Wirtschaftswoche, dem Finance Magazin oder dem Deutschlandfunk zur Verfügung.

Darüber hinaus schult er regelmäßig Mitarbeiter/innen von Insolvenzverwaltern sowie Fachanwälte und Fachanwältinnen im Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler berät Gesellschafter und Geschäftsführer und begleitet Insolvenzplanverfahren von der Konzeption des Insolvenzplans bis zur Umsetzung. Eine Ausbildung zum Bankkaufmann und ein betriebswirtschaftliches Studium ermöglichen es ihm, insbesondere Fragen zur Bilanzierung und Bewertung bei der Sanierung von Unternehmen zu durchdringen.

Von 1999 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, zuletzt als Manager und Prokurist im Bereich Transaction Advisory Services, Corporate Restructuring und verfügt über Erfahrungen als sogenannter Grauverwalter. Beim OLG Köln ist Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler als Sachverständiger für insolvenzrechtliche Fragestellungen tätig. Er ist Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzwesen, Köln.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0221-165377-85

 

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Ritterbach ist seit vielen Jahren im Insolvenzrecht tätig. Als Bankrechtlerin berät und verhandelt sie mit Darlehensgebern vorwiegend im Bereich der Umschuldung und Sanierung. Sie prüft Sicherheiten und Darlehensverträge von Banken und anderen Kapitalgebern auf deren Wirksamkeit und Reichweite, erstellt Sicherheitenspiegel zur Ermittlung freier Sicherheiten und begleitet Verhandlungen mit Banken für Vergleiche, Kreditverlängerungen oder Herabsetzungen von Darlehensraten. Sie prüft Darlehenskündigungen auf ihrer Wirksamkeit, Darlehensverträge auf Übersicherung sowie Ehegattendarlehen und Ehegattenbürgschaften auf Sittenwidrigkeit. Sie begutachtet Insolvenzanfechtungstatbestände und gestaltet Sicherungsverträge und Ratenzahlungsvereinbarungen insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Anfechtungssicherheit.

Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und absolviert derzeit den Fachanwaltskurs für Steuerrecht.

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat zu diesen Themen veröffentlicht:

  • „Kreditvertragsrecht“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-35-9
  • „Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-45-8
  • „Bankvertragsrecht“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-32-8
  • „Kreditsicherheiten“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-27

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Insolvenzrecht und Bankrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Sicherheiten in Bankverträgen – Gestaltung und Grenzen
  • Umschuldung als Sanierungsinstrument
  • Bankstrategien für Mittelständler – welche Bank passt und wie man ihr begegnet
  • Absicherung von Familienangehörigen gegen Unternehmerrisiken
  • Leasing in der Insolvenz


Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter: 
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28