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Mandate

Wesentliche Merkmale der Leistung

Die wesentlichen Merkmale der Leistung ergeben sich aus dem konkreten Mandat mit dem jeweiligen Berufsträger und dem vereinbarten Umfang. Die Leistung kann insbesondere eine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung oder die Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten umfassen. Der Vertrag endet durch Erledigung oder Kündigung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Leistungen der Partnerschaft sind kostenpflichtig. Dies umfasst auch den mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie die Tätigkeit als Mediator. Die Preise richten sich nach Art und Umfang des Mandats.

Rechtsanwälte

Gesetzliche Gebühren
Ist keine abweichende Vergütung vereinbart, berechnen sich die Gebühren der Rechtsanwälte nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Das RVG bestimmt Gebühren für die jeweiligen Leistungen des Rechtsanwalts.
Die Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach der Höhe des Gegenstandswerts. Etwas anderes gilt dann, wenn Sie mit der Partnerschaft eine gesonderte Gebührenvereinbarung getroffen wurde oder Rahmengebühren anfallen.
In einer außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheit und im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten.

Beratung, schriftliche Gutachten und Mediation

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator gelten die Bestimmungen des § 34 RVG.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, beschränken sich die Kosten bei Verbrauchern (§ 13 BGB) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen auf 249,90 Euro für ein erstes Beratungsgespräch und 321,30 Euro für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Die Preise beinhalten Auslagen und Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt 19 %.

Vergütungsvereinbarung

Die Partnerschaft behält sich im gesetzlich zulässigen Umfang vor, die Tätigkeit vom Abschluss einer Vergütungsvereinbarung abhängig zu machen; dies gilt auch für Folgetätigkeiten, beispielsweise nach einem ersten Beratungsgespräch. Für den Abschluss einer individuellen Vergütungsvereinbarung bedarf es einer gesonderten Vergütungsvereinbarung zwischen dem Mandanten und der Partnerschaft.

Vorschuss auf anwaltliche Vergütung

Die Partnerschaft kann vom Auftraggeber für die entstandenen und auch die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern, § 9 RVG. Sie kann den Vorschuss in Höhe der gesamten voraussichtlich anfallenden Gebühren berechnen und auch zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.

Rechtsschutzversicherung

Das Mandatsverhältnis ist unabhängig von dem Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung. Die Deckungsanfrage durch die Partnerschaft bedarf eines gesonderten Auftrags des Mandanten. Der Umfang einer Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Versicherte sind nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherungen grundsätzlich verpflichtet, den Schadensfall vor Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zu melden und eine Deckungszusage einzuholen.

Prozesskosten- und Beratungshilfe

Weisen Sie uns bitte zwingend vor einer Mandatierung darauf hin, wenn Sie die finanziellen Mittel für unsere Dienstleistung nicht aufbringen können. Sie können auf Antrag bei Gericht Beratungshilfe erhalten, wenn Sie die erforderlichen Mittel nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können, Ihnen keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme zuzumuten ist und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint. Der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden. Der Berater kann Antrag auf Aufhebung der Beratungshilfebewilligung stellen, wenn Sie aufgrund der Beratung oder Vertretung etwas erlangt haben. Die gesetzliche Vergütung kann verlangt werden, wenn die Beratungshilfe nicht bewilligt oder die Bewilligung nachträglich wieder aufgehoben wird. Auf Antrag bei Gericht können Sie ferner Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe erhalten, wenn Sie zur Zahlung der Prozesskosten bzw. Verfahrenskosten nicht, nur zum Teil oder nur in Raten in der Lage sind, die Sache Aussicht auf Erfolg bietet und keine Mutwilligkeit vorliegt.

Steuerberater

Die Gebühren der Steuerberater bestimmen sich nach den in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geltenden Regelungen. Steuerliche Anerkennung Kosten in Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit können gegebenenfalls als berufsbedingte Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Auskünfte über die Anerkennung als Werbungskosten erteilen Steuerberater und Finanzämter.

Mandatsvertrag

Allgemeine Informationen zum Mandat Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43 a Abs. 4 BRAO). Wir prüfen daher vor der Annahme eines Mandates, ob ein Interessenkonflikt besteht. Senden Sie uns Unterlagen daher bitte nur auf Aufforderung. Bis zum Zustandekommen eines Vertrags sind wir weder zur Prüfung etwaiger Fristen noch zur Einleitung weiterer Maßnahme verpflichtet. In dringenden, zeitkritischen Fällen weisen Sie uns bitte auf die Dringlichkeit hin.
Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, fragen Sie bitte nach, ob wir Ihre Anfrage tatsächlich erhalten haben.

Zustandekommen des Mandatsvertrags

Ein Vertrag kommt durch Mandatierung und unsere Annahme (Mandatsbestätigung) zustande. Die bloße Übersendung von Unterlagen begründet daher ohne unsere Annahme noch kein Mandatsverhältnis.
Vor Abschluss des Vertrages und Übernahme eines Mandates zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten ist eine Bestätigung des Mandats durch uns zwingend erforderlich; dies bestätigen wir Ihnen die Annahme des Mandats in Textform. Im Falle eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft (Beratung) oder der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens genügt zur Annahme das Erbringen der Leistung. Das bloße Übersenden eines Fragebogens für Mandanten stellt noch keine Mandatsbestätigung dar.
Sollten Sie binnen zweier Werktage keine Bestätigung erhalten, gilt das Mandat als abgelehnt.

Vollmachten, Informationen und Unterlagen

Zur Legitimation gegenüber Dritten, Behörden und Gerichten benötigen wir eine Vollmacht. Senden Sie uns diese nach Mandatierung schriftlich mit Ihrer Unterschrift bzw. im Falle juristischer Personen unterzeichnet durch die vertretungsbefugten Personen zu.
Bitte stellen Sie ferner sicher, dass wir alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig erhalten haben. Dies betrifft vor allem Informationen zu etwaigen Terminen und Fristen. Weisen Sie uns auf diese hin, soweit Ihnen diese bekannt sind.

Umfang der Tätigkeit

Wir sind zu einer Bearbeitung nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit verpflichtet. Rechtsmittel, einschließlich Widerruf, Klage, Berufung und Revision, legen wir nur mit einem hierauf lautenden Auftrag für Sie ein. Stellen Sie daher sicher, dass Sie uns rechtzeitig hiermit beauftragen.

Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.

Anwendbares Recht

Recht der Bundesrepublik Deutschland


Kontakt:


Stand: Juli 2026