Das Architektenrecht als Teil des Baurechts regelt die Rechten und Pflichten der Architekten gegenüber dem Auftraggeber bzw. Bauherrn. Welche Leistungen hat der Architekt zu erbringen? Welches Honorar steht ihm zu ? Wann und wofür haftet er, beispielsweise für Planungsfehler ? Steht dem Architekten ein Urheberrecht an seinem Werk zu ?
Zu all diesen Fragen beraten und vertreten wir Sie sowohl als Architekt als auch als Auftraggeber.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung erbringen können.