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Wenn der Chef Fehler macht: Directors and Officers-Versicherung Teil 1

Nicht nur Bankvorstände, auch sonstige Unternehmensleiter machen Fehler. Teure Fehler. Gut, wenn das Unternehmen sich dagegen versichert hat. Dies ist der erste Teil einer Serie zum Thema D&O-Versicherungen.

Der Manager eines großen Automobilkonzerns fügte diesem durch einen Schmiergeld- und Lustreisen-Skandal erheblichen Schaden zu. Einen Ausgleich in Höhe von 4,5 Mio. Euro erhielt das Unternehmen aus der für Fehlverhalten des Managers abgeschlossenen Directors-and-Officers-Versicherung (Fußnote). 38 Mio. Euro zahlte die D&O-Versicherung im Fall der Pleite eines großen Bauunternehmers, die durch Managementfehler mitverursacht wurde.

Doch was ist das Charakteristische dieses vergleichsweise neuen Versicherungstypus?

Die D&O-Versicherung ist eine Art kombinierte Rechtschutz- und Haftpflichtversicherung für die Organe von Unternehmen. Durch diese Art der Vorsorge sichert sich die Gesellschaft vor denjenigen Schäden ab, die ihr durch das Fehlverhalten ihrer Manager, Aufsichtsräte, Geschäftsführer oder leitenden Angestellten entstehen können. Versicherungsnehmer ist das Unternehmen. Diejenigen, die innerhalb der Organe für das Unternehmen tätig werden, sind die versicherten Personen.

Nutznießer der D&O-Versicherung

Wichtig ist die D&O-Versicherung zum einen für den Unternehmensleiter. Er haftet den Unternehmensinhabern für Fehler, die ihm bei der Unternehmensführung unterlaufen. Auch wer seine Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen trifft, ist nicht davor gefeit, dass ein Gericht später meint, diese seien falsch gewesen. Aufsichtsräte werden zunehmend in die Pflicht genommen, dass sie die Geschäftsleitung unzureichend überwacht hätten (Fußnote). Beiden Organen hilft die D&O-Versicherung, indem sie die Schäden bezahlt, welche dem Unternehmen aus diesen Fehlern entstanden sind.

Auch wenn externe Dritte, also Geschäftspartner, Kunden oder auch der Staat, das Unternehmen wegen Managementfehlern angreifen, greift die D&O-Versicherung ein.

Die D&O-Versicherung schützt das Unternehmen und seine Manager also vor unkalkulierbaren Risiken, die aus dem unternehmerischen Handeln resultieren.

Nicht selten freut sich allerdings auch der Insolvenzverwalter des Unternehmens: War der Fehler so gravierend, dass das Unternehmen untergeht, kann er die Versicherungssumme zur Masse ziehen und damit die Unternehmensgläubiger zumindest teilweise befriedigen.

Voraussetzungen der D&O-Versicherung

D&O-Versicherungen übernehmen alle Vermögensschäden, die von Organen verursacht werden, während die Versicherung besteht. Vermögensschäden sind grob gesprochen die finanziellen Einbußen, die ein Unternehmen im Zusammenhang mit einem Managementfehler erleiden kann, wobei genau zu prüfen ist, welcher Versicherungsumfang zum Unternehmen passt.

Versichert sind die Schäden, die während der Vertragslaufzeit entstehen und der Versicherung auch gemeldet werden. Unter Umständen sind auch Schäden, die später gemeldet werden, noch versichert, wenn dies zuvor vereinbart wurde. Notwendig ist allerdings, dass der Schaden innerhalb der Laufzeit des Versicherungsvertrages verursacht wurde. Auch Pflichtverletzungen, die vor Abschluss der Versicherung begangen wurden, können vom Versicherungsschutz erfasst werden, wenn die Pflichtverletzung bis zum Abschluss des Vertrages nicht bekannt war (Fußnote).

Allerdings: Handelt der Unternehmenslenker in der Absicht, das Unternehmen oder Dritte zu schädigen, ist das nicht versicherbar. Wie immer bei Haftpflichtversicherungen ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ein Einschluss ist bei manchen Versicherungsgesellschaften möglich. Hier hilft nur vernünftige Beratung vor Abschluss der Versicherung, damit man von den Versicherungsausschlüssen nicht überrascht wird und auch eine angemessene Versicherungshöchstsumme vereinbart.


Dieser Beitrag wird als Serie mit Fußnotenerstmals veröffentlicht in der „Mittelstand und Recht“ I/2010


Weiterlesen:
zum folgenden Teil des Buches

 

Links zu allen Beiträgen der Serie D&O-Versicherung

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Stand: Dezember 2025

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