Rechtsinfos/Telekommunikationsrecht

Das Telekommunikationsrecht ist eines der Rechtsgebiete, was sowohl überkommene Regelungsmodelle als auch innovative Steuerungsansätze umfasst. Neben wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Bestimmungen, werden auch Vorschriften zum Verbraucher- und Datenschutz sowie zu rundfunkrechtsnahen Sachverhalten in zum Teil überlangen Paragraphen im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen einleitenden Überblick und haben einige aktuelle Urteile aus dem Bereich des Telekommunikationsrechts für Sie zusammengetragen. Gern beraten wir Sie auch individuell zu diesem komplexen Rechtsgebiet und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen wirtschaftliche Lösungen.



Telekommunikationsgesetz Teil 4 Einteilung
 
Telekommunikationsgesetz Teil 3 Inhalt
 
Telekommunikationsgesetz Teil 1 Allgemein
 
BGH: Inverssuche muss widersprochen werden
 
Telekommunikationsgesetz Teil 2 Grundgesetz
 
OLG Düsseldorf: Telekom hat nur Anspruch auf Kosten der effizienten Vornahme
 
Telekommunikationsgesetz Teil 5 Aktüll
 
Einführung Telemediengesetz Teil 1 Telemedien
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 3 der neue § 101 UrhG
 
Einführung Telemediengesetz Teil 2 Gesetzeshistorie
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 4 Datenschutzrecht als Vorbehalt des Auskunftsanspruches
 
Im Urwald der Datenschutzregelungen: Was darf der Arbeitgeber? Teil 2
 
IT Sicherheit Teil 5/1 Rechtliche Vorgaben
 
Überwachung von Mitarbeitern - Grenzen der Zulässligkeit Teil II
 
Anspruch auf Speicherung von Informationen und Daten gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen
 
Kennzeichnung von Werbemails nach Telemediengesetz (TMG)
 
Einführung Pflichten des Frachtführers - Teil 3
 
Einführung ins Urheberrecht - 14 - Sonstige Rechte des Urhebers
 
Vorsicht beim Musiktausch im Internet!
 
EU-Richter stärken Verbraucherrechte im Bereich Versandkosten
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Telekommunikationsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

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