Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan - ein Kurzüberblick
Theorie: Unternehmenssanierung
Praxis: Unternehmenszerschlagung
Eine Unternehmenssanierung durch einen Insolvenzplan ist in der Praxis noch selten. Dies liegt zum Teil an der fehlenden Kenntnis von Insolvenzplan und dessen Möglichkeiten, zum Teil an der wesentlich zu spät einsetzenden Auseinandersetzung mit dem Thema in der Krise des Unternehmen.
Der Grundgedanke der Insolvenzordnung ist die Erhaltung und Sanierung von Unternehmen. Die Zerschlagung ist lediglich als letztes Mittel vorgesehen.
Da jedoch die meisten Unternehmen der Tatsache der Insolvenzlage viel zu spät ins Auge sehen, bleibt für den Insolvenzverwalter in der Mehrheit der Fälle nur der Weg der verwertenden Zerschlagung oder - bereits als erfreuliche Ausnahme - der übertragenden Unternehmenssanierung.
Der Insolvenzplan als Chance zur Unternehmenssanierung
Das Insolvenzplanverfahren (§ 217 ff InsO) bietet Unternehmen die Chance, eine Reorganisation auch noch dann durchzuführen, wenn ein Insolvenzverfahren für das Unternehmen nicht mehr zu vermeiden ist.
Dabei ist ein Insolvenzplan um so Erfolg versprechender, je früher das Unternehmen Maßnahmen zur Krisenbewältigung einleitet. In der Regel erfolgt dies jedoch erst mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit - und damit zu spät.
Da ein Insolvenzplanverfahren im Rahmen eines ordentlichen Insolvenzverfahrens erfolgt, muss ein eigener Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. In der Praxis sollte bereits bei Antragstellung der - sorgfältig auszuarbeitende - Insolvenzplan vorgelegt werden, da der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter andernfalls bereits beginnt, die Weichen für die Abwicklung des Unternehmens zu stellen und damit eine geplante Unternehmenssanierung gefährdet.
Ein Insolvenzplan kann jedoch auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens erstellt werden.
Anforderungen an einen Insolvenzplan
Ein annahmefähiger Insolvenzplan ist weitaus mehr als ein gut geschriebener Plan des Geschäftsführers, wie er das Unternehmen retten will. Ein Insolvenzplan erfordert eine gründliche Prüfung des Unternehmens und eine detaillierte Darstellung der insolvenzrechtlich und betriebswirtschaftlich zu berücksichtigenden Massnahmen.
Aufgrund der komplexen rechtlichen Anforderungen wird ein erfolgversprechender Insolvenzplan in der Praxis von einem insolvenzrechtlich erfahrenen Berater erstellt werden müssen. Auch betriebswirtschaftlich noch so brilliante Insolvenzpläne haben ohne die Berücksichtigung der komplexen insolvenzrechtlichen Hintergründe keine ernsthafte Chance zur Realisierung und damit zur Unternehmenssanierung.
Insolvenzplan bedarf Zustimmung der Gläubiger
Ein Insolvenzplan bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Gläubiger. Es muss jedoch nicht jeder Gläubiger zustimmen - gewisse fehlende Zustimmungen können ersetzt werden. Das Zustimmungsverfahren erfolgt dabei nach Gläubigergruppen.
Durch eine geschickte Gestaltung des Insolvenzplans kann ein erfahrender Insolvenzrechtler die Wahrscheinlichkeit für das Erreichen der erforderlichen Zustimmungsquote deutlich erhöhen.
Ein angenommener Insolvenzplan ändert nichts daran, dass ein Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis eingesetzt bleibt. Die in der Insolvenzordnung vorgesehene Alternative der Eigenverwaltung wird in der Praxis von Insolvenzgerichten kaum angenommen.
Ein erfolgreicher Insolvenzplan führt zur Unternehmenssanierung durch Beseitigung der Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) und in der Folge zur Aufhebung der Insolvenz.
Näheres zum Thema Unternehmenssanierung durch Insolvenzplan erfahren Sie in der Serie über das Insolvenzplanverfahren im Bereich Insolvenz / Unternehmenssanierung / Insolvenzplan.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
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