Gesellschaftsrecht in Europa – Norwegen - Die norwegische Einzelfirma (ENK)
Gründungsvoraussetzungen der norwegischen Einzelfirma (ENK) :
Die ENK wird von einer einzelnen (natürlichen) Person geführt. Diese natürliche Person muss mündig sein und darf sich nicht in der sog. ,,konkurskarantene`` (vergleichbar mit der Wohlverhaltensphase im deutschen Insolvenzrecht) befinden. Nicht zwingend erforderlich ist hingegen ein Wohnsitz in Norwegen. Lediglich die ENK muss über eine norwegische Adresse verfügen. Startkapital zur Gründung der norwegischen ENK ist, wie bei einer Einzelfirma üblich, nicht erforderlichRegistrierung einer norwegischen Einzelfirma (ENK):
Beschäftigt der Firmeninhaber weniger als fünf Arbeitnehmer, erfolgt die Registrierung und Eintragung der ENK in Norwegen auf freiwilliger Basis. Er hat dabei zwei Möglichkeiten: Er kann die ENK entweder kostenlos im norwegischen Einheitsregister (,,Enhetsregisteret``) in Brønnøysund eintragen lassen - dies ist regelmäßig empfehlenswert, da viele Handelspartner zur eigenen Absicherung zumindest die Registrierungsnummer sehen wollen - oder die kostenpflichtige Eintragung im norwegischen Unternehmensregister (,,Foretaksregisteret``) vornehmen. Ab fünf Beschäftigten besteht die Pflicht zur Eintragung der ENK im Unternehmensregister. Ebenso, wenn Warenhandel betrieben wird.Firmenname einer norwegischen Einzelfirma (ENK):
Der Name einer ENK muss aus mindestens drei Buchstaben des norwegischen Alphabetes bestehen und soll den Nachnamen des Firmeninhabers beinhalten. Nicht verwendet werden dürfen die Namen von Ländern, Regionen oder Kommunen.Rückgriffsmöglichkeiten der Gläubiger einer norwegischen Einzelfirma (ENK):
Im Falle der Insolvenz können die Gläubiger auf das gesamte Privatvermögen des Inhabers der ENK zurückgreifen.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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