Insolvenzanfechtung - Teil 5 - Zeitliche Rückwirkung der Anfechtung
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Das Recht der Anfechtung in der Insolvenz - Rückwirkungszeiträume
3. Zeitliche Rückwirkung
Die einzelnen Anfechtungstatbestände der §§ 130 – 137 InsO unterscheiden sich neben den speziellen Anfechtungsvoraussetzungen vor allem im Aspekt der zeitlichen Rückwirkung. Die maximal mögliche Rückwirkungszeitraum ab Stellung des Insolvenzantrages staffelt sich folgt:
| Rückwirkung | Tatbestand InsO | Bezeichnung |
| Nach Antrag | § 130 Abs. 1 Nr. 2 | Kongruente Deckung |
| § 131 Abs. 1 Nr. 1 | Inkongruente Deckung ohne Zahlungsunfähigkeit | |
| § 132 Abs. 1 Nr. 2 | Unmittelbar benachteiligende Rechtshandlungen | |
| § 133 Abs. 1 | Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung | |
| § 136 | Rückgewähr an stillen Gesellschafter | |
| 1 Monat vor Antrag | § 131 Abs. 1 Nr. 1 | Inkongruente Deckung ohne Zahlungsunfähigkeit |
| 3 Monate vor Antrag | § 130 Abs. 1 Nr. 1 | Kongruente Deckung bei Zahlungsunfähigkeit |
| § 131 Abs. 1 Nr. 2 | Inkongruente Deckung | |
| § 131 Abs. 1 Nr. 3 | Inkongruente Deckung | |
| § 132 Abs. 1 Nr. 1 | Unmittelbar benachteiligende Rechtshandlungen | |
| 1 Jahr vor Antrag | § 135 Nr. 2 | Befriedigung kapitalersetzender Darlehen |
| § 136 | Rückgewähr an stillen Gesellschafter | |
| 2 Jahre vor Antrag | § 133 Abs. 2 | Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung zugunsten Nahestehender |
| 4 Jahre vor Antrag | § 134 Abs. 1 | Schenkung / unentgeltliche Leistung |
| 10 Jahre vor Antrag | § 133 Abs. 1 | Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung |
| § 135 Nr. 1 | Sicherung kapitalersetzender Darlehen |
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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