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Insolvenzanfechtung - Teil 5 - Zeitliche Rückwirkung der Anfechtung


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Das Recht der Anfechtung in der Insolvenz - Rückwirkungszeiträume

3. Zeitliche Rückwirkung

Die einzelnen Anfechtungstatbestände der §§ 130 – 137 InsO unterscheiden sich neben den speziellen Anfechtungsvoraussetzungen vor allem im Aspekt der zeitlichen Rückwirkung. Die maximal mögliche Rückwirkungszeitraum ab Stellung des Insolvenzantrages staffelt sich folgt:

Rückwirkung Tatbestand InsO Bezeichnung
Nach Antrag § 130 Abs. 1 Nr. 2 Kongruente Deckung
§ 131 Abs. 1 Nr. 1 Inkongruente Deckung ohne Zahlungsunfähigkeit
§ 132 Abs. 1 Nr. 2 Unmittelbar benachteiligende Rechtshandlungen
§ 133 Abs. 1 Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung
§ 136 Rückgewähr an stillen Gesellschafter
1 Monat vor Antrag § 131 Abs. 1 Nr. 1 Inkongruente Deckung ohne Zahlungsunfähigkeit
3 Monate vor Antrag § 130 Abs. 1 Nr. 1 Kongruente Deckung bei Zahlungsunfähigkeit
§ 131 Abs. 1 Nr. 2 Inkongruente Deckung
§ 131 Abs. 1 Nr. 3 Inkongruente Deckung
§ 132 Abs. 1 Nr. 1 Unmittelbar benachteiligende Rechtshandlungen
1 Jahr vor Antrag § 135 Nr. 2 Befriedigung kapitalersetzender Darlehen
§ 136 Rückgewähr an stillen Gesellschafter
2 Jahre vor Antrag § 133 Abs. 2 Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung zugunsten Nahestehender
4 Jahre vor Antrag § 134 Abs. 1 Schenkung / unentgeltliche Leistung
10 Jahre vor Antrag § 133 Abs. 1 Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung
§ 135 Nr. 1 Sicherung kapitalersetzender Darlehen

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Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Normen: 130 InsO, 131 InsO, 132 InsO, 133 InsO, I34 InsO, 135 InsO, 136 InsO

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