Rechtsinfos/Produkthaftungsrecht
Unter Produkthaftung versteht man die Haftung eines Herstellers für Schäden, die von seinen Produkten angerichtet werden. Die Produkthaftung setzt beim Produktfehler an und ist im seit dem 1. Januar 1990 geltende Produkthaftungsgesetz geregelt.
Die Frage, ob der (End-) Verbraucher einen Ersatzanspruch wegen eines möglicherweise fehlerhaften Produkt hat, kann im Einzelfall jedoch schwierig werden.
In den nachfolgenden Kategorien erhalten Sie durch Beiträge unserer Partner und durch Gerichtsentscheidungen Rechtsinfo´s zu wichtigen Themen aus diesem Bereich.
 | Vertragsklauseln und ihre Anwendungsgebiete im Produkthaftungsrecht |
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 | Wie kann ich als Endhersteller oder Zulieferer mein Haftungsrisiko minimieren? |
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 | Rechtsinfo |
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 | BGH Urteil I ZR 11/04 vom 14. Dezember 2006 |
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 | Konzeptverantwortungsvereinbarung - Haftungserweiterung für Zulieferer Automotive oder Luftblase? |
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 | Kirschkern im Gebäck – kein Schadensersatz vom Bäcker |
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 | Der Umfang der Ersatzpflicht bei Tod und Körperverletzung |
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 | Einführung in das Markenrecht - Teil 1 Begriff und Funktion Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Haftungshöchstgrenze |
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 | Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 07 – unbekannte Nutzungsarten Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Autor: Florin Brückner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Einführung ins Urheberrecht - 22 - Weitere Rückrufsrechte Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Zulässigkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als |
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 | Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 07 - Lizenzen im Urheberrecht Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Autor: Florin Brückner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Einführung in das Markenrecht - Teil 2 Entstehung von Markenschutz Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Einführung ins Urheberrecht - 21 - Vergütung für später bekannte Nutzungsarten und Rückrufsrechte Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Grundzüge des Franchiserechts - Teil 1: Begriffe und Vertragstypen Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 15 - Gezielte Behinderung Teil 1 Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Autor: Florin Brückner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 20 - Konkrete Irreführungstatbestände Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Autor: Florin Brückner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | DER HANDELSVERTRETERAUSGLEICH NACH 89 b HGB ff. - EINE EINFÜHRUNG Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 06.09.2007, 2 AZR 715/06. |
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 | Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 06.09.2007, 2 AZR 715/06. |
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 | Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts |
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 | Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG |
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Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat Produkthaftungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Rechtsanwalt Brennecke berät und vertritt Produzenten, rechtliche Hersteller, Importeure, Zulieferer und Endkunden in allen Fragen der Produkthaftung und Produzentenhaftung. Er gestaltet, prüft und verhandelt Qualitätssicherungsvereinbarungen für Hersteller und in den Zuliefererketten. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen und Regressforderungen aufgrund von Produktmängeln nach dem Produkthaftungsgesetz.
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Dozent für Produkthaftungsrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:
- Einführung ins Produkthaftungsrecht
- Das Recht der Qualitätssicherungsvereinbarungen
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28