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Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische wirtschaftliche Vereinigung

Die schwedische wirtschaftliche Vereinigung ist eine juristische Person, die aus mindestens drei natürlichen oder drei juristischen Personen besteht.
Durch die Eintragung im Handelsregister wird der Name der Vereinigung im gesamten Land geschützt vor dem Gebrauch durch andere.
Jedes Mitglied zahlt zu Beginn der Mitgliedschaft eine bestimmte Einlage sowie in der Regel einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist jedoch kein Mindeststartkapital zur Gründung erforderlich.
Die schwedische wirtschaftliche Vereinigung ist zur Buchführung verpflichtet und sollte auch einen Jahresabschluss vorweisen können. Jedoch sind nur größere schwedische Vereinigungen verpflichtet, ohne weitere Aufforderung den Jahresabschluss mit dem Bericht des Revisors beim Handelsregister (bolagsverket) einzureichen.
Die Mitglieder einer schwedischen wirtschaftlichen Vereinigung sind für Schulden der Vereinigung persönlich nicht haftbar zu machen und haben außer der zu zahlenden Einlage keine weiteren Verpflichtungen.

Die Auflösung einer schwedischen wirtschaftlichen Vereinigung erfolgt nicht einfach durch die Löschung der Eintragung im Handelsregister. Vielmehr muss dies durch Fusion, Konkurs oder Liquidation der Vereinigung erfolgen.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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