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Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)

Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)

Grundlegende Bestimmungen:

Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile mit einer in den Gründungsdokumenten bestimmten Höhe zerlegt ist. Die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft haften subsidiär für deren Verbindlichkeit mit ihrem Vermögen als Gesamtschuldner (solidarisch) in einem durch die Gründungsdokumente der Gesellschaft einheitlich für alle je nach der Höhe ihrer Stammeinlagen zu bestimmenden Umfang. In Falle der Insolvenz eines Gesellschafters wird seine Haftung für die Verbindlichkeit der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern entsprechend Ihren Stammeinlagen aufgeteilt, soweit in den Gründungsdokumenten der Gesellschaft kein anderes Verfahren der Haftungsteilung bestimmt ist. Die Firma einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung muss die Bezeichnung der Gesellschaft sowie die Worte ,,mit zusätzlicher Haftung`` enthalten. Als gegründet gilt die Gesellschaft dann, wenn sie im staatlichen Register eingetragen ist. Die Registrierung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde. Diese Gesellschaftsform ist neu. Sie ist eine abgewandelte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Unterschied, dass die Haftung der Gesellschafter auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung erweitert ist. Eine Vertretung ist eine selbständige Abteilung einer juristischen Person, die sich an einem anderen Ort als das Stammhaus befindet und der Wahrung und Vertretung der Interessen der Juristischen Person dient. Vertretungen sind keine juristische Personen. Sie werden mit dem Vermögen einer juristischen Personen ausgestattet und handeln aufgrund der ihnen zustehenden Rechte. Vertretungsleiter werden von den juristischen Personen eingestellt und handeln aufgrund ihrer Vollmachten.


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Stand: Mai 2026


Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
  • Stock Options und Phantom Stocks
  • Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 


Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Klaus-Finck  

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Paul-Luppert  

Paul Luppert, Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Heilberufe
  • Steuerrecht
  • Insolvenzrecht
  • Baurecht
  • Bauträgerrecht
  • Stiftungen

Beruflicher Hintergrund

  • Geboren 1955 in Kandel / Pfalz
  • Studium Betriebswirtschaft (Grundstudium) und Rechtswissenschaften in Würzburg, Examen 1983
  • Berater im Bauträgerbereich, 1984 – 2001
  • Ausbilder für Fachanwälte Steuer- und Insolvenzrecht, 2002 – 2005
  • Rechtsanwalt seit 2005
  • Lehrbeauftragter der Hochschule München für angewandte Wissenschaften 2011
  • FK05 – Fakultät für Versorgungs- und Gebäudetechnik (Recht I)

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
  • Stock Options und Phantom Stocks
  • Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis

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Mail: brennecke@fasp.de
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Portrait Stephanie-Deiters  

Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

Mitgliedschaften

Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Veronika-Seligmann  

Veronika Seligmann, Rechtsanwältin

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Seit jeher ist es unser Ziel, unsere Mandanten möglichst umfassend zu beraten. Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden.

Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Aber auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen sind familienvertragliche Regelungen zu prüfen. Eheverträge helfen, die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden.

Privat widmet sie sich zusätzlich zum Pferdesport gerne der Fotografie und der Kampfkunst des Taekwondo.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Pferderecht / Tierärzte
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



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