Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
Grundlegende Bestimmungen:
Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile mit einer in den Gründungsdokumenten bestimmten Höhe zerlegt ist. Die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft haften subsidiär für deren Verbindlichkeit mit ihrem Vermögen als Gesamtschuldner (solidarisch) in einem durch die Gründungsdokumente der Gesellschaft einheitlich für alle je nach der Höhe ihrer Stammeinlagen zu bestimmenden Umfang. In Falle der Insolvenz eines Gesellschafters wird seine Haftung für die Verbindlichkeit der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern entsprechend Ihren Stammeinlagen aufgeteilt, soweit in den Gründungsdokumenten der Gesellschaft kein anderes Verfahren der Haftungsteilung bestimmt ist. Die Firma einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung muss die Bezeichnung der Gesellschaft sowie die Worte ,,mit zusätzlicher Haftung`` enthalten. Als gegründet gilt die Gesellschaft dann, wenn sie im staatlichen Register eingetragen ist. Die Registrierung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde. Diese Gesellschaftsform ist neu. Sie ist eine abgewandelte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Unterschied, dass die Haftung der Gesellschafter auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung erweitert ist. Eine Vertretung ist eine selbständige Abteilung einer juristischen Person, die sich an einem anderen Ort als das Stammhaus befindet und der Wahrung und Vertretung der Interessen der Juristischen Person dient. Vertretungen sind keine juristische Personen. Sie werden mit dem Vermögen einer juristischen Personen ausgestattet und handeln aufgrund der ihnen zustehenden Rechte. Vertretungsleiter werden von den juristischen Personen eingestellt und handeln aufgrund ihrer Vollmachten.
Weiterlesen:
im Buch zurückblättern <<---
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Stand: Mai 2026
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Klaus G. Finck, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.
In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:
🔍 Welche
rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine
präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️
Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt
werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.
#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Paul Luppert, Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte
- Heilberufe
- Steuerrecht
- Insolvenzrecht
- Baurecht
- Bauträgerrecht
- Stiftungen
Beruflicher Hintergrund
- Geboren 1955 in Kandel / Pfalz
- Studium Betriebswirtschaft (Grundstudium) und Rechtswissenschaften in Würzburg, Examen 1983
- Berater im Bauträgerbereich, 1984 – 2001
- Ausbilder für Fachanwälte Steuer- und Insolvenzrecht, 2002 – 2005
- Rechtsanwalt seit 2005
- Lehrbeauftragter der Hochschule München für angewandte Wissenschaften 2011
- FK05 – Fakultät für Versorgungs- und Gebäudetechnik (Recht I)
Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau
Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.
Beruflicher Hintergrund
Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und FranzösischAutorentätigkeiten
Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht aufstephaniedeiters.com
Mitgliedschaften
Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucinaKontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Veronika Seligmann, Rechtsanwältin
Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ GesellschaftsrechtRechtsinfos/ Steuerrecht/ Gesellschaftsbesteuerung
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Insolvenz
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht
Rechtsinfos/ Europarecht/ Russland
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Einkommensteuer