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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 08 - Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens

1.6 Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens

Der Erwerb eines Unternehmens vor der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Rechtsträger (GmbH, KG, OHG) oder einen Gläubiger kann als Share-Deal oder Asset-Deal à (1.1) gestaltet sein. Beim Share-Deal à (1.8) werden Gesellschaftsanteile an dem kurz vor der Insolvenz stehenden Rechtsträger erworben. Der Erwerber übernimmt in diesem Fall das Unternehmen einschließlich der wirtschaftlichen Schwierigkeiten die zur Unternehmenskrise und damit zur Insolvenz geführt haben. Unter diesen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind beispielsweise Schulden zu verstehen. Diese Schulden wird der Erwerber bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigen.

Der Asset-Deal gestaltet sich im Stadium vor der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anders. Hier steht es dem Erwerber des Unternehmens frei welche Vermögensgegenstände er übernehmen möchte (Fußnote).


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Mit Fußnoten als Buch erschienen beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.


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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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