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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 08 - Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens

1.6 Die übertragende Sanierung außerhalb des Insolvenzverfahrens

Der Erwerb eines Unternehmens vor der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Rechtsträger (GmbH, KG, OHG) oder einen Gläubiger kann als Share-Deal oder Asset-Deal à (1.1) gestaltet sein. Beim Share-Deal à (1.8) werden Gesellschaftsanteile an dem kurz vor der Insolvenz stehenden Rechtsträger erworben. Der Erwerber übernimmt in diesem Fall das Unternehmen einschließlich der wirtschaftlichen Schwierigkeiten die zur Unternehmenskrise und damit zur Insolvenz geführt haben. Unter diesen wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind beispielsweise Schulden zu verstehen. Diese Schulden wird der Erwerber bei der Bemessung des Kaufpreises berücksichtigen.

Der Asset-Deal gestaltet sich im Stadium vor der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anders. Hier steht es dem Erwerber des Unternehmens frei welche Vermögensgegenstände er übernehmen möchte (Fußnote).


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Mit Fußnoten als Buch erschienen beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.


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Stand: Mai 2026



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