Rechtsinfos/Presserecht

Für alle Unternehmen gewinnt das Presserecht im Rahmen ihrer Außendarstellung an Bedeutung. Der Unternehmenswert kann durch Negativberichterstattung nachhaltig geschädigt werden Insbesondere im vergleichsweise neuen Medium Internet stellt sich die Frage, wie gegen Veröffentlichungen in Foren, Online Magazinen u.ä. vorgegangen werden kann. Bitte berücksichtigen Sie, dass gegen eine Berichterstattung binnen 14 Tage vorzugehen ist. Im folgenden haben wir bereits einige Informationen für Sie zusammengestellt, für weitere Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

 

Presserecht (7 Beiträge)


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Presserecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter: 
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de  
Telefon: 0721-20396-28