 | BGH Beschluss 1 AR 266/03 vom 25. April 2003 |
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 | Strafrechtsänderungsgesetz Teil 2 Opferschutz |
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 | Die Verjährung im Strafrecht |
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 | Strafen und Maßnahmen des Strafgesetzbuches |
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 | Geldstrafe trotz Insolvenz bezahlen - sonst droht Ersatzfreiheitsstrafe und Versagung der Restschuldbefreiung |
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 | IT Sicherheit Teil 8 Strafrechtliche Verantwortung |
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 | Aussagen vor Gericht – Wann macht man sich selbst strafbar? |
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 | Hackerparagraf und andere Änderungen im Computerstrafrecht (Teil 2) |
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 | Restschuldbefreiung: Deliktsforderung aus Verstoß gegen § 266a StGB |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 36 - Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Teil 2 |
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 | Opfer des Stalkings – Was ist zu tun? |
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 | Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verletzung einer Unterhaltspflicht |
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 | Aufruf zu Straftaten im Internet |
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 | Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 3: |
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 | Entziehung des Pflichtteils |
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 | Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit Asbest |
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 | Das Punktesystem im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung |
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 | Strafaussetzung zur Bewährung – was dann? |
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 | Restschuldbefreiung: ausgenommene Verbindlichkeiten |
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 | Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 34- Strafbare Werbung |
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 | Verkehrsunfall – Wie verhält man sich richtig? |
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 | Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Computerbetrug bei Überweisung eines fremden Geldbetrages ins Ausland gegen Provision |
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 | Gläubigerbegünstigung in der Krise |
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 | Sanktionen im Jugendstrafrecht und ihre Folgen |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 37 - Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Teil 3 |
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 | Subventionsbetrug im Rahmen der Kurzarbeit |
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 | Regelung der Arbeitszeiten im Arbeitszeitrecht |
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 | Einführung Lizenzrecht Teil 7 Rechtsfolgen |
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 | Maßregeln der Besserung und Sicherung |
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 | Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Abführung der Sozialversicherungsbeiträge: Teil 5. Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen |
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 | Anrechnung erlittener Auslieferungshaft |
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 | Die Tilgung und Verwertung von Eintragungen im Verkehrszentralregister |
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 | PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 5.6. Verbot der Zwangsvollstreckung im eröffneten Insolvenzverfahren |
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 | Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass |
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 | Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 2: |
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 | Zulässigkeit von Faxwerbung |
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 | DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS EINE EINFÜHRUNG Teil 13 Was ist ein Pflichtteil, in welcher Höhe steht er dem Berechtigten zu und kann das Pflichtteilsrecht ausgeschlossen werden ? |
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 | Einführung ins Wettbewerbsrecht - der Rechtsbruch |
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 | Die Kündigung eines Vorstandmitgliedes |
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 | Veranstaltung von Lotterien/Tombolen in Vereinen – Strafrechtliche Sanktionen |
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 | Jugendschutz in den Medien - 1. Einführung |
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 | Auch Privatpersonen müssen rechtzeitig Insolvenzantrag stellen |
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 | Strafbarkeit des Alleingesellschafters oder Alleingeschäftsführers wegen Untreue bei Entzug wesentlicher Vermögenswerte der Gesellschaft |
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 | Strafbarkeit unbefugter Bildaufnahmen |
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 | Sind Einkünfte aus Straftaten bei der Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit zu berücksichtigen? |
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 | Nachweis des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung, Teil 2 |
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 | Einführung Lizenzrecht Teil 5 Rechtlicher Rahmen |
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 | Die Grundzüge des Arbeitschutzes |
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 | Einführung ins Erbrecht Teil 15: Enterbung, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht - 1. Die Enterbung |
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 | Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 7 - Obliegenheiten - Versagung wegen Verstoß |
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 | Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 05 - England und Wales Teil 3 |
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 | Der Verein als Arbeitgeber |
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 | Verbraucherinsolvenz - wie funktioniert das ? |
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 | Heimliche Videoüberwachung der Waschküche in einem Mehrfamilienhaus |
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 | DIE BEHINDERUNG AUS WETTBEWERBSRECHTLICHER SICHT |
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 | Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 10 Aufbau eines Insolvenzplans/Gestaltender Teil/Gruppenbildung |
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 | BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013 |
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 | Schadensersatzmöglichkeiten bei einer Strafanzeige |
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 | Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Verstoß gegen Obliegenheiten nach § 290 Inso |
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 | Geschäftsführerhaftung: Angreifbare Lohnsteuerhaftungsbescheide wegen Lohnsteuer, die innerhalb von 3 Monaten vor Antrag fällig war |
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 | Der Ablauf des Ordnungswidrigkeitenverfahrens |
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 | Der Abschuss von entführten Passagierflugzeugen |
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 | Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Kündigung von Arbeitnehmern: Teil 3. Außerordentliche Kündigung |
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 | Das Pflichteilsrecht ist verfassungsgemäß |
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 | Asbestsanierung: Zu den Pflichten eines Abbruchunternehmers beim Abbruch eines mit Eternitplatten eingedeckten Gebäudes |
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 | Die Kündigungsschutzklage, Teil 08 - Wann ist eine Anhörung des Betriebsrats wirksam und wann können Kündigungsgründe nachgeschoben werden? |
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 | Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 1 Einleitung |
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 | Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 09 - Haftung nach § 823 Abs. 2 und nach § 826 BGB |
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 | Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 2 - Obliegenheiten - Übersicht |
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 | Verwendung und Gebrauch von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen |
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 | Das Bankgeheimnis: Teil 8 Rechtsfolgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht |
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 | Vereinsrecht: So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 1 - Übersicht |
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 | Medienberichte über Vorstrafen einer relativen Person der Zeitgeschichte sind zulässig |
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 | Kreditverkauf durch Banken |
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 | Abmahnung Teil 9: außerdienstliches Fehlverhalten |
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 | Telekommunikationsgesetz Teil 3 Inhalt |
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 | Schutzfähigkeit von Datenbanken im Internet – Teil 4 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen das Urheberrecht |
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 | Risiko W-LAN – Gefahren unzureichend gesicherter Anschlüsse |
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 | Überwachung von Mitarbeitern - Grenzen der Zulässligkeit Teil II |
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 | Grundsätze zum neuen Bußgeldkatalog |
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 | Limited: Insolvenzantragspflicht des Directors? |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 35 - Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Teil 1 |
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 | Risiko für Steuerberater - Gründungsberatung |
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 | Restschuldbefreiung - Eine Einführung |
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 | „Compliance“ – braucht mein Unternehmen so etwas ?? |
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 | Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 5 - Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung |
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 | Verständigung mit dem Finanzamt - 3. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - die gesetzlichen Regelungen |
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 | Vergütungserwartung - Überstunden |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit |
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 | Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 12 - faktische Geschäftsführung |
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 | Franchiserecht: Einführung ins Franchiserecht - die Pflichten des Franchisenehmers |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 21 - Irreführung durch Unterlassen Teil 1 |
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 | Die Limited in der Insolvenz - Teil 02 - Insolvenzantragspflicht und Zuständigkeit deutscher Gerichte |
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 | Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 15 - Haftungsrisiken in der Insolvenz: Verbotene Zahlungen nach Eintritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung |
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 | Steuerrechtliche Fragen für Existenzgründer -Teil 1 |
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 | Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 08 - Stets unzulässige Handlungen Teil 3 |
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 | Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut |
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 | Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 3 |
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 | Strafrechtliche Aspekte bei der Darstellung eines Unternehmens im Internet |
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Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Strafrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke ist als Strafverteidiger, Anzeigenerstatter, Nebenklagevertreter oder Zeugenbeistand ausschließlich im Wirtschaftsstrafrecht tätig.
Er verteidigt bei Insolvenzdelikten wie Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikten, Buchführungsdelikten, Gläubigerbegünstigung und Schuldnerbegünstigung sowie allen anderen typischen Straftaten im Insolvenzbereich wie Betrug oder Untreue. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann er Rechtsfragen im materiellen Bereich in einer Tiefe aufbereiten, die für Richter und Staatsanwälte nicht immer leicht zu durchdringen ist.
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist er im Bereich der UWG-Straftaten tätig, unter anderem bei Strafbarer Werbung, 16 UWG oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen, 17 UWG, wie z.B. die unberechtigte Verwendung von Kundendaten.
Häufig kann bereits im Laufe eines Ermittlungsverfahrens durch fundierte Stellungnahme der Verdacht einer Straftat vermieden und die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
Der Umgang mit den erheblichen Datenmengen im Wirtschaftsstrafrecht erfordert spezielle Arbeitstechniken. Die vielschichtigen und tiefen rechtlichen Probleme der typischen wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen samt ihrer Verquickung mit insolvenzrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen erforderte fundierte Fachkenntnis der materiellrechtlichen Zusammenhänge und die Bereitschaft zu einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt.
In den komplexe wirtschaftsstrafrechtlichen Sachverhalten ist eine umfassende strategische Orientierung und vollständige Durchdringung des Sachverhalts schon vor der ersten Stellungnahme entscheidend.
Rechtsanwalt Brennecke unterstützt auch Strafverteidiger durch rechtliche Zuarbeit im Hintergrund oder offene Begleitung in Bezug auf materiellrechtliche Themen.
Harald Brennecke hat im Wirtschaftsstrafrecht und angrenzenden Gebieten veröffentlicht:
- „17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
- "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl. ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag
- „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“, 2014, ISBN 978-3-939384-29-8, Verlag Mittelstand und Recht
- „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“, 2014, ISBN 978-3-939384-26-7, Verlag Mittelstand und Recht
sowie etliche weitere Veröffentlichungen im Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Weitere Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung, unter anderem:
- Einführung in das Datenschutzstrafrecht
- Compliance
- Insolvenzstraftaten
Harald Brennecke ist Dozent für Wirtschaftsstrafrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Im Bereich Wirtschaftsstrafrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Insolvenzstrafrechtliche Risiken für Geschäftsführer
- Compliance im Mittelstand – Strafrisiken vermeiden durch kluge Unternehmensführung
- Insolvenzstrafrecht für Steuerberater und Sanierungsberater
- Geschäftsführerhaftung – Die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften: das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
- Insolvenzrecht für Steuerberater und Unternehmensberater
- Datenschutzstrafrecht
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
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Rechtsanwalt Michael Kaiser ist seit vielen Jahren im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts und des Verkehrsstrafrechts tätig. Er vertritt Verkehrsteilnehmer in Bußgeldsachen wegen Verkehrsverstößen und bei Punktestrafen. Er berät und vertritt bei drohendem Führerscheinentzug und Fahrverbot und verhandelt deren Umwandlung in erhöhte Geldstrafen. Beispielsweise kann der Verdacht von Fehlmessungen oder mangelhafter Eichung des verwendeten Messgerätes, mangelhafte Schulung der Messbeamten, eine fehlerhafte Aufstellung des Messgeräts, eine übergroße Entfernung bei Lasermesspistolen, eine überlange Verfahrensdauer, eine unklare Beschilderung oder eine besondere beruflicher Notwendigkeit des Führerscheins Argumente liefern, mittels derer Rechtsanwalt Kaiser einen Führerscheinentzug vermeiden kann. Weiter ist er bei Fahrtenbuchauflagen tätig.
Rechtsanwalt Michael Kaiser ist als Strafverteidiger bei allen Delikten im Verkehrsstrafrecht tätig, wie z.B.
- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht/Fahrerflucht), § 142 StGB
- gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Trunkenheit im Straßenverkehr, § 316 StGB
- Vorwurf von Betäubungsmitteln am Steuer
- Fahren ohne Versicherungsschutz, Straftat nach § 6 PflVG
Er vertritt in Strafverfahren und bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeld / Punkte) sowie in verwaltungsrechtlichen Verfahren wie bei der Anordnung einer
- Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)
Als Verkehrsrechtler ist Rechtsanwalt Kaiser auch in den Bereichen Mietwagenkostenübernahme, Nutzungsausfallkosten, Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Schmerzensgeld, Wertminderung, und beim Problemkreis Totalschaden ihr erfahrener Ansprechpartner.
Michael Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema
- Führerscheinentzug und Fahrverbote – Strategien der Verteidigung
Rechtsanwalt Michael Kaiser ist Dozent für Verkehrsstrafrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
- Im Bereich Verkehrsstrafrecht bietet er Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Das neue Punktesystem – Flensburg alt und neu
- Führerscheinentzug und Fahrverbote vermeiden
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung in Recht und Praxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
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