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Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

Überstellung, Anrechnung erlittener Auslieferungshaft

Auslieferungshaft, die der Verurteilte auf Auslieferungsersuchen des Urteilsstaats in einem Drittstaat erlitten hat, gehört zu der Gesamtzeit des Freiheitsentzugs im Sinne des Art. 11 Abs. 1 Buchstabe c ÜberstÜbk.

IRG § 54 Abs. 4
ÜberstÜbk Art. 11 Abs. 1 Buchstabe c


Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=strafrecht&nr=2123


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Januar 2026


Gericht / Az.: OLG Stuttgart 3 Ws 1/05

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