Anrechnung erlittener Auslieferungshaft
Überstellung, Anrechnung erlittener Auslieferungshaft
Auslieferungshaft, die der Verurteilte auf Auslieferungsersuchen des Urteilsstaats in einem Drittstaat erlitten hat, gehört zu der Gesamtzeit des Freiheitsentzugs im Sinne des Art. 11 Abs. 1 Buchstabe c ÜberstÜbk.
IRG § 54 Abs. 4
ÜberstÜbk Art. 11 Abs. 1 Buchstabe c
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=strafrecht&nr=2123
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Stand: Januar 2026
Gericht / Az.: OLG Stuttgart 3 Ws 1/05