Rechtsinfos/Urheberrecht/Urheberrecht-Allgemein



BGH Urteil I ZR 151/11 vom 11. April 2013
 
Einführung ins Urheberrecht - 07 - Bearbeitungen - Sammelwerke - Amtliche Werke
 
Einführung ins Urheberrecht - 27 - Schranken des Urheberrechts
 
Synopse zur Urheberrechtsgesetzreform 4. und 5. Abschnitt des Gesetzes
 
Einführung ins Urheberrecht - 15 - Das Urheberrecht im Rechtsverkehr
 
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Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 06 – Patent- und Urheberlizenzen
 
Die Homepage und das Urheberrecht
 
Synopse zur Urheberrechtsgesetzreform 6. Abschnitt des Gesetzes; 3. Teil
 
Urheberrechtsnovelle 2. Korb - Übersicht, Privatkopie und Geräteabgabe
 
Urheberrechte an Software - Teil 6
 
Einführung ins Urheberrecht - 08 - Der Urheber
 
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Einführung ins Urheberrecht - 26 - Die Übertragung von Nutzungsrechten
 
Zitate und Links im Internet - Teil 1 Rechtsverletzung durch Zitate?
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 09 - proprietäre Lizenzen, EULA und Zwangslizenzen
 
Geistiges Eigentum als vollstreckbares Eigentum - Teil 2 die einzelnen vollstreckbaren Rechte
 
Grundlagen des Urheberrechts
 
Einführung ins Urheberrecht - 21 - Vergütung für später bekannte Nutzungsarten und Rückrufsrechte
 
Auch kleinste Werkteile genießen Urheberrechtsschutz
 
Einführung ins Urheberrecht - 18 - Verträge und Vergütungsanspruch
 
Einführung ins Urheberrecht - Teil 01 - Das Werk
 
Einführung ins Urheberrecht - 09 - Die Urheberpersönlichkeitsrechte
 
Lizenzrecht - eine Einführung in das Recht der Lizenzen - Teil 05 – Markenlizenzen
 
 
Einführung ins Urheberrecht - 14 - Sonstige Rechte des Urhebers
 
Einführung ins Urheberrecht - 28 - Öffentliche Reden
 
Einführung ins Urheberrecht - 17 - Einräumung von Nutzungsrechten und Zweckübertragungstheorie
 
Beweis der Urheberschaft
 
Einführung ins Urheberrecht - 16 - Einräumung von Nutzungsrechten
 
Keine Gerätevergütung für Kopierstationen
 
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Verjährung und Verwirkung im Urheberrecht - Teil 1 Einführung
 
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Rechtsschutz bei Computerprogrammen im Überblick
 
Gebrauchtsoftware Teil I
 
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Paneuropäische Lizenzierung für Online Musik
 
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Einführung ins Urheberrecht - 25 - Anbietungspflicht bei freien Werken und zusätzlicher Vergütungsanspruch für den Arbeitnehmerurheber
 
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Synopse zur Urheberrechtsgesetzreform 6. Abschnitt des Gesetzes; 2. Teil
 
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Gebrauchtsoftware Teil II
 
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Risiko W-LAN – Gefahren unzureichend gesicherter Anschlüsse bei gewerblicher Nutzung
 
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Einführung Lizenzrecht Teil 1 Allgemein
 
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Risiko W-LAN – Gefahren unzureichend gesicherter Anschlüsse
 
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Was schützt das Markenrecht ?
 
Einführung Internetrecht Teil 4 Website & Recht
 
IT Sicherheit Teil 15/1 Rechtliche Maßnahmen
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 14 - Verletzung von Wettbewerbsrechten
 
Strafrechtliche Aspekte bei der Darstellung eines Unternehmens im Internet
 
DIE AUSBEUTUNG AUS WETTBEWERBSRECHTLICHER SICHT
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 1 Einleitung
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 5 Das Urteil des EuGH
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 3 der neue § 101 UrhG
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 2 Deutschland und EU
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 4 Datenschutzrecht als Vorbehalt des Auskunftsanspruches
 
Die Problematik des zivilrechtlichen Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen (Access-) Provider - Teil 6 Fazit
 


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Das Referat Urheberrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Daten, Karten, Texten (wie z.B. Vertragswerken oder AGB in ihrer Gesamtheit), Fotos oder Bildern. Er gestaltet und prüft Lizenzverträge zur Regelung der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke oder zur Übertragung von Nutzungsrechten für Agenturen, Künstler, Firmen, Rechteverwerter und Medienunternehmen. Er prüft und gestaltet Verwertungsverträge, setzt Verwertungsrechte durch und schützt diese. Er berät bei der Gestaltung von  Webseiten, Unternehmensdarstellungen, Werbeauftritten und Prospekten und prüft deren rechtssichere Darstellung. Rechtsanwalt Brennecke vertritt bei Schadensersatzansprüchen wegen verletzten Urheberrechten an Bildern, Texten, Musik, Videos und anderen Werken. Er vertritt Autoren und Urheber bei der Durchsetzung angemessener Vergütungsansprüche, beispielsweise aufgrund erweiterter Nutzung.

Harald Brennecke hat zum Thema Urheberrecht und Lizenzrecht veröffentlicht:

  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • „Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0
  • "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Urheberrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Brennecke bietet Vorträge, Seminare und Schulungen im Urheberrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Der Kauf von Nutzungsrechten an Texten
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28