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Vorsicht beim Musiktausch im Internet!

Jeder einzelne Musiktitel ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk und allein der Urheber hat das Recht zur Veröffentlichung und Verbreitung seiner Musik. Dementsprechend ist sowohl der Download als auch das Zurverfügungstellen von Musik zum Download und Austausch durch andere in so genannten Tauschbörsen (Emule, eDonkey etc.) - auch genannt Filesharing - illegal und unter Umständen sogar strafbar. Bei einem kostenlosen Download von Musik ist daher Vorsicht geboten. Man sollte vorher eingehend prüfen, ob nicht der Download die Rechte des Urhebers verletzt. Seit einer Änderung des Urhebergesetzes im Jahr 2008 rollt eine gewaltige Abmahnwelle durch Deutschland. Die Urheber können nämlich nunmehr die Internetprovider auf Auskunft in Anspruch nehmen, so dass diese mitteilen müssen, welche Person sich hinter einer IP – Adresse (die so genannte Internetanschrift) verbirgt. Die Abmahnungen können den Abgemahnten zwischen 400,- und 1500,- Euro kosten. Außerdem muss man eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ziel der abmahnenden Künstler ist es dabei, die enormen Umsatzeinbußen durch illegalen Musiktausch im Internet zu bekämpfen. Wer eine Abmahnung wegen der Teilnahme an einer Musiktauschbörse erhält, sollte umgehend anwaltlichen Rat einholen. Ein kundiger Rechtsanwalt kann häufig die Abmahnkosten herabsenken und den Inhalt der Unterlassungserklärung aufgrund des Musikaustauschs beschränken.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Januar 2026



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