Einführung Lizenzrecht Teil 2 Lizenzmodelle


Lizenzmodelle


Grundsätzlich sind zwei Lizenzmodelle zu unterscheiden, Freie Software und Proprietäre Software.

Freie Software

Die freie Software gewährt dem Anwender nicht nur die Nutzung und Weitergabe, sondern auch die Veränderung der Software selbst. Hierzu wird in der Regel der Zugang zum Quellcode benötigt. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von Open-Source-Software (OSS). Man spricht auch dann noch von Freier Software, wenn die Weitergabe an kleinere Einschränkungen geknüpft ist wie Nennung des ursprünglichen Autors oder die Verpflichtung, die veränderte Version unter die gleiche Lizenz zu stellen (insbesondere GPL, LGPL).

Freie Software ist nicht zu verwechseln mit Freeware, die sich zumeist nur auf die Unentgeltlichkeit bezieht.

Proprietäre Software

Proprietäre oder – für den Nichtlateiner - unfreie Software ist das genau gegensätzliche Lizenzmodell. Der Anwender darf die Software nutzen, jedoch über die Weitergabe bestimmt eigentlich der Lizenzgeber. Eine Veränderung der Software durch den Anwender ist nicht vorgesehen. Der Anwender erhält daher auch keinen Zugang zum Quellcode. Proprietär im juristischen Sinne ist daher gleichbedeutend mit urheberrechtlich geschützt.

Da der Anwender zumeist ein Interesse an einer weitestgehenden Nutzung und Entscheidungsfreiheit hat, der Softwarehersteller genau das hingegen weitestgehend einschränken will, ergeben sich die meisten rechtlichen Schwierigkeiten und Klärungsbereich in Bereich der proprietären Software.


 

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Stand: 10/06


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Portrait Tilo-Schindele Tilo Schindele, Rechtsanwalt, Stuttgart

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Tilo Schindele ist Dozent für IT-Recht und Datenschutz bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

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