Gemeinsame Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke
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Harald Brennecke Rechtsanwalt
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Das Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz teilte heute (8. November 2004) folgendes mit:
"Das Urhebervertragsrecht von 2002 sieht vor, dass die Verbände der Urheber und der Werknutzer gemeinsame Vergütungsregeln aufstellen. Dazu ist es bisher wegen unüberbrückbarer Gegensätze in keiner Branche gekommen.
Für die Vergütung der Autoren belletristischer Werke hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Mediation zwischen dem Verband Deutscher Schriftsteller in ver.di (VS) und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels übernommen. Nach mehreren Verhandlungsrunden zeichnet sich ein Erfolg ab. Die Verhandlungsdelegationen beider Seiten haben sich am 5. November 2004 auf einen "ausdiskutierten Vorschlag" geeinigt. Dieser muss jetzt noch im Dezember von beiden Verbandsgremien gebilligt werden. Danach ist für Januar 2005 die Unterzeichnung durch den VS und die Verlage vorgesehen.
"Ich bin froh, dass sich die Verleger und Schriftsteller nun doch noch auf Gemeinsame Verguetungsregeln zubewegen. Damit wird das Urhebervertragsrecht von 2002 endlich in einem wichtigen Bereich mit Leben erfüllt. Ich hoffe, dass dieser Durchbruch auch weiteren Bereichen der Kulturwirtschaft Mut macht, einen Kompromiss zu suchen“, sagte Zypries.
Der Text des ausdiskutierten Vorschlags wird nach Billigung durch die jeweiligen Verbandsgremien veröffentlicht."
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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Beruflicher Hintergrund
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