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Rechtsinfos/Gesellschaftsrecht/Aktiengesellschaft/Aktiengesellschaft-Allgemein/Autorenbeitraege



Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 2: Die polnische Aktiengesellschaft (S.A.)
 
Die UG - Teil 18 - Haftungsrisiken in der Insolvenz
 
Das Recht der AG Teil 2 Der Begriff der Aktie
 
Ist die „kleine AG“ wirklich schon zu groß?
 
Die Kleine AG als Rechtsform für die Unternehmensnachfolge - Teil II
 
Der Gewinnabführungsvertrag - Teil 4 - Rechtliche Folgen
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Teil 5: Die polnische Kommanditgesellschaft auf Aktien (S.K.A.)
 
Statt Ich AG jetzt Wir AG
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
SOX Sarbanes Oxley Act
 
Aktiengesellschaft nach Liechtensteiner Recht wird in Deutschland anerkannt
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 1)
 
Einführung in das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung, Teil 2
 
Die Kleine AG als Rechtsform für die Unternehmensnachfolge
 
Nur Aktiengesellschaften dürfen Internet Adressen mit der Endung „.ag“ benutzen
 
Information der Aktionäre/Gesellschafter
 
Der Geschäftsführer in der Krise - Teil 3:
 
GmbH-Geschaeftsführer-und-Prokurist-im-Vergleich - Einführung
 
Schutzpflichten des § 12 AGG – Teil 2: Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG
 
Wertpapierleihe / -darlehen– eine Einführung
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Ausland
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 6 - Gestaltung und Darstellung von AGB
 
Schutzpflichten des § 12 AGG – Teil 5: Informationspflicht des § 12 Abs. 5 AGG
 
Wirksame Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 3 - Wirksame Einbeziehung von AGB
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 04 - Insolvenzfähigkeit der Gesellschaften
 
Gesellschaftsformen im Überblick
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 5 - Folgen eines Verstoßes gegen die AGB-Regelungen des BGB
 
Was sind Immobilienfonds?
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
 
Problem der kollidierenden AGB
 
Schutzpflichten des § 12 AGG – Teil 4: repressive Maßnahmen des § 12 Abs. 3 u. 4 AGG
 
Abwehrklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
Zeitpunkt der Besteuerung bei Aktienoptionen für Arbeitnehmer
 
Polnisches Kartellrecht (Teil IV)
 
Kreditforderungen zu Eigenkapital: Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren
 
Schutzpflichten des § 12 AGG - Teil 3: Schulungspflichten des § 12 Abs. 2 AGG
 
Altersgruppen in Sozialplänen
 
Schutzpflichten aus § 12 AGG – Teil 1: Einleitung
 
Polen: Das polnische Gesetz zur Einführung der Europäischen Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft und der Europäischen Gesellschaft
 
Abwehrklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Verwendung einer Auftragsbestätigung in Abgrenzung zum Versand eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens
 
Betriebsrat und Beschwerdestelle nach dem AGG
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 7 - Regelungsbereiche in AGB (Teil 1)
 
Abmahnung Teil 8: Beleidigung
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Arbeitnehmer im Verein: Teil 3. Geschäftsführer
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 12-2 Wahl der Unternehmensform
 
Testen Sie Ihr AGG Wissen
 
Schuldverschreibungen, Anleihen, Zertifikate, Genussscheine und Derivate
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 06-3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen Contra Individualvereinbarung
 
Nachteil für Pensionszusagen durch das BilMoG - Gefahr durch Überschuldung Teil 1
 
Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG – Teil 07 – Die Ordnung des Zusammenwirkens
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 4 - immobilienrechtliche Aspekte)
 
Wozu darf der Vermieter die Kaution verwenden?
 
Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) auf Vereine
 
Aufkauf von Darlehensforderungen: Rechte der Darlehensnehmer? Teil 1
 
Wiedereinstellungsanspruch - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
 
Besonderheiten des Unternehmenskaufs nach polnischem Recht (Teil 6: arbeitsrechtliche Aspekte)
 
Kreditverkauf durch Banken
 
Konzern - Eine Einführung
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 11 - Handeln ohne Vertretungsmacht
 
Höhe der Insolvenzsicherung - Besitzstandsrente
 
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
 
Das Recht der GmbH Teil 5 Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
 
Gläubigerbegünstigung in der Krise
 
Wettbewerbsverbot für Gesellschafter - Teil 2: Vertragliches Wettbewerbsverbot für den Geschäftsführer
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 01 - Grundlagen der Limited
 
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 
Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung
 
BGH Beschluss V ZB 197/12 vom 4. Juli 2013
 
Die Kleine AG als Rechtsform in der Unternehmensnachfolge Teil III: Unternehmensnachfolge
 
BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
Die Kleine AG als Rechtsform in der Unternehmensnachfolge Teil IV: Umwandlung in eine AG
 
Small Placement als alternative Finanzierung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Portrait Klaus-Finck

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001

Dr. Cornelia Stapff

Portrait Dr.-Cornelia-Stapff

Dr. Cornelia Stapff betreibt unsere Rosenheimer Zweigstelle, steht Ihnen aber auch in München beratend zur Seite.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft in München und Promotion in Augsburg war sie Produktmanagerin in einem technischen Fachverlag, später Vertragsjuristin bei der Fraunhofergesellschaft und der IHK München. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin tätig, seit 2006 als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2016 kam sie schließlich zu FASP und ergänzt hier den Bereich Arbeit und Personal, Vertrags- und Gesellschaftsrecht.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegen ihre Schwerpunkte in den Bereichen Personal, einschließlich Kündigung, Kündigungsschutz und Kurzarbeit.

2020 hat Dr. Stapff den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.

Sie berät Geschäftsführer und Unternehmensinhaber bei vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie beim Kauf- oder Verkauf von Unternehmen- bzw. Unternehmensteilen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung mittelständischer Unternehmen
  • Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Prüfung und Gestaltungsberatung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Vertragsrecht
  • Vertrieb und Einkauf
  • Handelsvertreterverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Sportrecht
Lehrtätigkeit und Trainings
  • seit 2003 Inhouse Schulungen für Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Themen
  • seit 2001 Lehrbeauftragte an der FH Rosenheim für Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • seit 2000 Trainerin der IHK-Akademie München insbesondere Vertragsrecht und Verhandlungstaktik
  • seit 2020 Webinare für Unternehmer zu arbeitrechtlichen Themen

Veröffentlichungen

  • Stapff, Arbeitsrecht in der täglichen Praxis, Ein Leitfaden für Führungskräfte aus der Praxis für die Praxis (expert-Verlag, 2. aktualisierte Fassung 2016) – Rezension in fachbuchjournal 3/2015, S. 19
  • Staufer/Stapff, Scheinselbständigkeit bei Ärzten, AuW 2/2017, S. 46
  • Stapff, Sind Betriebsferien zu Weihnachten erlaubt?, AuW 11/2017, S. 94

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28