Logo FASP Group

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 5 - Folgen eines Verstoßes gegen die AGB-Regelungen des BGB

5. Folgen eines Verstoßes gegen die AGB-Vorschriften des BGB

Stellt sich heraus, dass eine Klausel den Bestimmungen des BGB nicht genügt, so ist die Klausel unwirksam. Die unwirksame Klausel selbst entfällt ersatzlos. Insbesondere wird die Klausel nicht auf ihren gerade noch zulässigen Inhalt zurückgeführt (sog. Verbot der geltungserhaltenden Reduktion). Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt regelmäßig die Wirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt (§ 306 I BGB). Nur bei unzumutbaren Härte für eine der Parteien wird der gesamte Vertrag unwirksam (§ 306 III BGB).

Entsteht durch die entfallene AGB-Klausel eine Vertragslücke, gilt gemäß § 306 BGB die gesetzlichen Regelungen. Gibt es wegen der Besonderheiten des Vertrages keine gesetzliche Regelung, kann zum Ausgleich der Parteiinteressen im Einzelfall auch eine ergänzende Vertragsauslegung möglich sein.
Ist eine Klausel nicht mit dem AGB-Recht vereinbar, kann dies unter Umständen auch zu Auseinandersetzungen mit diversen Institution der Wettbewerbsaufsicht führen. Diese können kostenpflichtig abmahnen bzw. den Verwender auf Unterlassung der Verwendung rechtswidriger Klauseln verklagen. Die Möglichkeit dazu bietet das Unterlassungsklagengesetz (UklaG).

Im Ergebnis ist vor einer eigenhändigen Formulierung von AGB-Klauseln dringend zu warnen. Überschreitet die Formulierung der AGB-Klausel das zulässige AGB-Recht auch nur ein kleines bisschen, ist die gesamte AGB-Klausel unwirksam und der gewünschte Schutz durch die AGB-Klausel entfällt vollständig.


Weiterlesen:

  im Buch vorblättern --->>

  im Buch zurückblättern <<---

Kontakt:


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosGesellschaftsrechtAktiengesellschaft
RechtsinfosAGB-Recht