ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 6 - Gestaltung und Darstellung von AGB
6. Gestaltung und Darstellung von AGB
Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf die Darstellung und Gestaltung der AGB (Schriftart, -größe, -farbe) grundsätzlich nach belieben auswählen. Da AGB für den Durchschnittskunden mühelos lesbar sein müssen, darf die Schriftgröße nicht zu klein ausfallen. Zur besseren Lesbarkeit ist es zu empfehlen, eine dunkle Schriftfarbe auf einem hellen Untergrund zu wählen.
Die Sprache des Vertragsangebotes bestimmt die Sprache der AGB. Werden die Verhandlungen in einer ausländischen Sprache geführt, muss auf die AGB in dieser Sprache hingewiesen werden. Der Text der AGB muss in einer entsprechenden Übersetzung vorliegen. Werden die Vertragsverhandlungen z.B. in englischer Sprache geführt, so müssen dann bei Vertragsabschluss auch englischsprachige AGB vorliegen.
Der AGB Text sollte möglichst einfach und übersichtlich gestaltet sein. Es gilt deutlich und kurz zu formulieren. Unnötig ausschweifende Formulierungen sind zu vermeiden (Transparenzgebot). Die einzelnen Klausel sind sinngemäß durch Absätze zu trennen. Es empfiehlt sich, die Klauseln bzw. Bereiche in einzelne, zusammengehörige Passagen zu gliedern. Diese sollten durch treffende Überschriften klar definiert werden.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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