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Nur Aktiengesellschaften dürfen Internet Adressen mit der Endung „.ag“ benutzen

Eine GmbH, die unter der Adresse „tipp.ag“ im Internet auftritt, täuscht über ihre Rechtsform und verstößt damit gegen § 3 UWG. Die Top Level Domain „.ag“ steht zwar offiziell nicht für „Aktiengesellschaft“, sondern stellt das offizielle Länderkürzel von Antigua und Barbuda dar. Diese Bedeutung ist aber kaum bekannt. Die Beklagte führt die angesprochenen Verkehrskreise mit dieser Domain in wettbewerbsrechtlich relevanter Weise über die Rechtsform ihres Unternehmens in die Irre. Wenn die geschäftliche Bezeichnung eines Unternehmens nahe legt, dass es sich um die Firmenbezeichnung handelt, wird der Verkehr eben dies annehmen, wenn er keine sonstigen hinreichenden deutlichen Hinweise auf den eigentlichen Firmennamen des Unternehmens hat. Die Irreführung hat eine wettbewerbliche Relevanz. Der Verkehr erwartet von einer Aktiengesellschaft, dass es sich um ein Unternehmen von gewisser Größe handelt. Schon das führt dazu, dass bei einem solchen Unternehmen gerade auch im Bereich der Abwicklung der Teilnahme an Lotto-Gemeinschaften eine besondere Kompetenz vermutet wird. (Fußnote)


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025



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