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Rechtsinfos/Insolvenzrecht/Restschuldbefreiung/Restschuldbefreiung-Allgemein/Autorenbeitraege



Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 20 - Slowakische Republik (Slowakei) Teil 5
 
Restschuldbefreiung - Eine Einführung
 
Die Restschuldbefreiung des Selbstständigen in der Insolvenz - Risiko und Chance
 
Regelinsolvenz - Einführung ins Insolvenzrecht Teil 1: Überblick über das Insolvenzverfahren
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 3 - Obliegenheiten - Arbeitsverpflichtung - angemessene Tätigkeit
 
Restschuldbefreiung: Deliktsforderung aus Verstoß gegen § 266a StGB
 
Keine Restschuldbefreiung für Geldstrafen - Restschuldbefreiung für Kosten und Säumniszuschläge
 
Restschuldbefreiung: ausgenommene Verbindlichkeiten
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - Teil 1
 
Ausnahmen von der Restschuldbefreiung: Forderungen aus unerlaubter Handlung
 
Restschuldbefreiung und Selbständigkeit - neues Risiko durch BGH-Urteil
 
Freigabe des Geschäftsbetriebs in der Insolvenz: Teil 2 - Probleme
 
BGH Beschluss IX ZB 234/07 vom 6. Mai 2010
 
Unterhaltsrückstände und Verbraucherinsolvenz
 
Restschuldbefreiung: Selbständigkeit in Insolvenz und Wohlverhaltensperiode, Teil 2 - Zahlungen an Treuhänder
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 6 - Obliegenheiten - Leistung an Treuhänder/Gläubigergleichbehandlung
 
Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 10 Aufbau eines Insolvenzplans/Gestaltender Teil/Gruppenbildung
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 5.2 Obliegenheiten Mitwirkungs und Auskunftspflicht Auskünfte
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 28 - Tschechische Republik (Tschechien) Teil 6
 
Rechtsinfo
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 34 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 4
 
Restschuldbefreiung: Antrag, Teil 3 - Abtretungserklärung
 
Rechtsinfo
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 3.2 - Obliegenheiten - Arbeitsverpflichtung - zumutbare Tätigkeit
 
Restschuldbefreiung: Wohlverhaltensperiode, Teil 5.1 Obliegenheiten Mitwirkungs und Auskunftspflicht Anzeigen
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 29 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 1
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 30 - Überblick der europäischen Länder ohne Restschuldbefreiung Teil 2
 
Der Insolvenzschuldner als Bürge
 
Schuldenbereinigungsplan muss vollständig sein - fehlende Gläubiger können sonst Forderung weiter geltend machen
 
Verbraucherinsolvenz: Wie erreiche ich eine Vollständigkeit des Gläubigerverzeichnisses ?
 
Die Limited in der Insolvenz - Teil 07 - Insolvenzgründe: Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
 
Insolvenzplan auch für Verbraucher: Der Verbraucherinsolvenzplan
 
PRIVATINSOLVENZ - VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2 Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 3. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - die gesetzlichen Regelungen
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 31 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 1
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 4.2. Ablauf des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens
 
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 33 - Überblick der europäischen Länder mit Restschuldbefreiung Teil 3
 
Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 07 - Frankreich Teil 2
 
Vorbestraft - kann man mit einer Vorstrafe auch Restschuldbefreiung erhalten ?
 
Selbständige und Privatinsolvenz - Abzuführendes Einkommen und Restschuldbefreiung
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 6: Verfahrensdauer und Anerkennung in Deutschland
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.4. Außergerichtliche Schuldenbereinigung : Prüfung der Gläubigerforderungen
 
Das neue Insolvenzrecht Teil VI - Klage gegen den Widerspruch des Schuldners zur Forderungsanmeldung (§ 184 InsO)
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Insolvenzrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28