PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 2.4. Außergerichtliche Schuldenbereinigung : Prüfung der Gläubigerforderungen
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Markus Jauch wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon:
Mail: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
2.4. Prüfung der mitgeteilten Forderungen und Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans
Sobald die Forderungsaufstellungen aller Gläubiger vorliegen, hat der Schuldner die geltend gemachten Forderungen zu überprüfen.
Dabei prüft der Schuldner, ob er die ihm mitgeteilte Forderung nicht bereits (teilweise) beglichen hat, d.h., ob der Gläubiger alle seine (Raten-)Zahlungen berücksichtigt hat. Ebenso überprüft er, ob der Gläubiger nicht eine Forderung gegen ihn vergessen hat, an die sich der Schuldner jedoch erinnert.
Die Überprüfung ist wichtig, da bei der Angabe von falschen oder unvollständigen Forderungen im späteren Insolvenzantrag eine beantragte Restschuldbefreiung nach § 290 I Ziff. 6 InsO versagt werden könnte.
Nochmals: ein Schuldner hat in der Regel keine Nachteile, wenn er alle Forderungen der Gläubiger benennt, da die von ihm zur Erlangung der Restschuldbefreiung zu zahlende Summe sich nicht an der Höhe seiner Schulden bemisst, sondern durch die Höhe seines Einkommens während der 6 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestimmt wird. Eine „vergessene“ Forderung gefährdet dagegen die Restschuldbefreiung nachhaltig.
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan
Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan ist der wesentliche Bestandteil der außergerichtlichen Verhandlungen. Der Schuldner unterbreitet seinen Gläubigern mit der Vorlage des Plans einen Vorschlag zur Regulierung seiner bestehenden Verbindlichkeiten.
Eine außergerichtliche Einigung hat für den Schuldner erhebliche zeitliche und auch finanzielle Vorteile. Er sollte daher grundsätzlich bereit sein, an seine Gläubiger Zugeständnisse zu machen, die über die Regelungen des gerichtlichen Verfahrens hinaus gehen.
Die Ausgestaltung des außergerichtlichen Plans unterliegt der Privatautonomie und ist daher inhaltlich gerichtlich nicht überprüfbar.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung" von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Markus Jauch. ISBN 978-3-939 384-13-71
Weiterlesen:
im Buch vorblättern --->>
im Buch zurückblättern <<---
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Markus Jauch wissenschaftlicher Mitarbeiter
Telefon:
Mail: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
- Deutsch
- Englisch
- Englisch
- Französisch (Grundkenntnisse)
-
-
-
Insolvenzrecht
-
Arbeitsrecht
-
Gesellschaftsrecht
-
-
- Internationales Recht
- Völkerrecht
- der Rechtsanwaltskammer Hamburg
- des Norddeutschen Insolvenzforum e.V.
- bei Xing in den Gruppen "Insolvenzrecht", „Arbeitsrecht“, „DHV Speyer Alumni“
-
Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung, Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Markus Jauch, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-71
-
Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht,ISBN 978-3-939384-07-6
-
Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
-
Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-939384-43-4
-
40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, 2015, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt, und Jens Bierstedt, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-41-0
-
Insolvenzanfechtung
-
Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung
-
Insolvenzprophylaxe - was Gründer und Unternehmer über das Scheitern wissen müssen, um es zu vermeiden
- Grundzüge der historischen Strafbarkeit von Kriegsverbrechen ISBN 3-89811-844-4

Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und an der University of Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin in Hamburg tätig, seit Januar 2007 Partnerin bei Brennecke & Partner. Frau Dr. Augustin ist geschäftsführende Partnerin von Brennecke & Partner sowie Geschäftsführerin des Standorts Hamburg.
Brennecke & Partner Hamburg
Spitalerstrasse 16
20095 Hamburg
Tel.: 040 650 620 100
Fax: 040 650 620 101
Mail: kontakt@fasp.de
Persönliches
Dr. Maren Augustin ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2002 in diesem Bereich tätig, davon bis einschließlich 2005 in der Insolvenzverwaltung.
Das Referendariat absolvierte Maren Augustin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. an der Verwaltungshochschule Speyer, der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Berlin und der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.
Den Doktortitel erwarb sie an der Universität Hamburg mit einer Promotion bei Prof. Dr. Ingo von Münch über die Entwicklung des Völkerstrafrechts. 2000 bis 2001 erweiterte sie ihre Kenntnisse im Internationalen Recht mit einem Masterstudiengang an der Universität Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 war sie in einer überregionalen Insolvenzverwalterkanzlei tätig und betreute dort überwiegend Firmen- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie arbeitsrechtliche Mandate.
Frau Dr. Augustin hat im Jahr 2005 erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht abgeschlossen.
Sprachkenntnisse
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist überwiegend tätig in den Bereichen:
Darüber hinaus liegen ihre Interessen in den Bereichen
Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist Mitglied
Veröffentlichungen
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so zu
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Verbraucherinsolvenz/ SchuldenbereinigungsplanRechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Restschuldbefreiung
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Verbraucherinsolvenz
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Insolvenzverfahren/ Antrag