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Rechtsinfos/Steuerrecht/Erbschaftssteuer

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer auf den Vermögenserwerb von Todes wegen. In Deutschland ist sie als so genannte Erbanfallsteuer ausgestaltet: sie knüpft also an den konkreten Erwerb des jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmers oder sonstigen Erwerbers an.

Ihr Anknüpfungspunkt ist nicht – wie beim System der Nachlasssteuer, das in anderen Staaten gilt – abstrakt das vom Erblasser hinterlassene Vermögen als Ganzes. Ihre Rechtfertigung findet die Erbschaftsteuer in der erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit des Erben sowie in der gewünschten Umverteilung von im Erbgang angehäuften Vermögen.

Weitere Informationen im Zusammenhang mit diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 01 – der Erwerb von Todes wegen
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 08 - Ermittlung der Steuer: persönliche Freibeträge
 
ERBSCHAFTSSTEUER RECHT UND SCHENKUNGSSTEUER RECHT EIN ÜBERBLICK
 
Frist für Erhebung der Schenkungssteuer
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 06 - Ermittlung der Steuer: Steuerklassen
 
Erbschaft und Schenkungssteuer
 
Die Unternehmensnachfolge und die Folgen für die Steuer - Teil II Schenkung
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 03 – die Steuerpflicht
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 05 - die Bewertung des Vermögens - Betriebsvermögen
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 02 – Schenkung unter Lebenden
 
Wer sollte ein Testament verfassen?
 
Änderung bei der Erbschaftssteuer – Übertragung von Betriebsvermögen
 
Internationales Erbschaftssteuerrecht
 
Erbschaftsteuerreform 2008 – Erleichterungen für die Unternehmensnachfolge?
 
Steuerfalle beim Vererben einer Auslandsimmobilie
 
Teil 3: Die faktische Umwandlung des Unternehmens als Steuerfalle - Einlage / Schenkung / Insolvenz
 
Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht - Teil 04 - die Bewertung des Vermögens - Grundstücke
 
Gemeinnützigkeitsrecht: Der Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG
 
DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 03 - Wie wird der Ehegatte behandelt ?
 
Neue Vorgaben zum Ehrenamtsfreibetrag
 
Ist die Lebensversicherungssumme bei der Berechnung eines Pflichtteils zu berücksichtigen?
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Schuldner darf in Wohlverhaltensperiode Schenkungen und Lottogewinne ganz, Erbschaften zur Hälfte behalten
 
Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes
 
Unternehmensnachfolge mit dem Todesfall
 
Restschuldbefreiung - Eine Einführung
 
Verbraucherinsolvenzantrag - alle Forderungen müssen angegeben werden. Es besteht insofern kein Wahlrecht !
 
Risiko Anfechtung: Teil 1 Absichtsanfechtung und Anfechtung unentgeltlicher Leistungen
 
Risiko Anfechtung Teil 2 - Verträge mit nahestehenden Personen und Schenkungsanfechtung des Finanzamts
 
Zur Erbfähigkeit eines nicht eingetragenen Vereins
 
Wann fällt eine Versicherung in die Erbmasse ?
 
Das neue Pfändungsschutzkonto
 
Wie sich Steuervergünstigungen zugunsten des Anlegers auf einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank wegen Falschberatung auswirken
 
Steuererstattung kann in Wohlverhaltensperiode von Finanzamt aufgerechnet werden - Steuererstattung jedoch nicht an Insolvenzverwalter auszukehren
 
Rechnungswesen: Grundsätzliche Fragen aus der Praxis
 
Die Betriebsaufspaltung - Teil IV: Folgen der Beendigung der Betriebsaufspaltung
 
Die erweiterte Haftung von Ehepartnern bei Steuerschulden des Ehegatten
 
Die Wahl der Rechtsform im Hinblick auf die Besteuerung
 
„First in first out“ Methode: Gilt für Spekulationsgewinne erst ab 2005
 
Vorsicht bei der Feststellung der Buchwerte bei der Übertragung von Grundstücken
 
Die Steuern und die Nachfolgeregelung bei der GbR (Grundbesitzgesellschaft)
 
Fallen Steuererstattungsansprüche in die Insolvenzmasse ?
 
Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
 
Die Umsatzsteuerfalle - Umsatzsteuer ist nicht nach Eingang, sondern nach Rechnungsstellung zu verbuchen !
 
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
 
Fiskalerbschaft Gemeinschaftssteuer Ertragshoheit Verwaltungshoheit Steuergläubiger
 
Einkommensteuerbescheide 2004: Was Sie unbedingt beachten sollten
 
Vermietung: Aufwendungen nach Erwerb, aber vor Vermietung sind Anschaffungskosten
 
Der Geschäftsführer Anstellungsvertrag
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Die Zugaben und Rabattgewährung nach dem neuen UWG
 
Die Einlage einer Sache (Sacheinlage) als Hafteinlage im Sinne des § 15a EStG
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Steuerrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Steuerrecht. Sie berät Gesellschafter und Unternehmer bei der steuerlichen Gestaltung von Gesellschaften und Unternehmen. Sie begleitet Betriebsprüfungen und vertritt bei Finanzgerichtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt oder vor Finanzgerichten.  Rechtsanwältin Ritterbach berät und vertritt bei Steuerselbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.  Sie erstellt Unternehmensbewertungen und begleitet Unternehmenskäufe bzw. Unternehmensverkäufe aus steuerrechtlicher Sicht.
Sie berät bei der Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen zur Vermeidung unnötiger Erbschaftssteuer und entwirft Vermögensübertragungskonzepte. 
Sie berät hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen von Insolvenzen. Dabei prüft und beantragt sie Steuererlasse zum Zweck der Unternehmenssanierung oder für insolvente Steuerschuldner sowie die nachträgliche Aufteilung
on Steuern im Fall der Zusammenveranlagungen bei Insolvenzen einzelner Ehepartner.
Rechtsanwältin Ritterbach ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und ist seit vielen Jahren im Bereich Bankrecht tätig. Steuerliche Fragen bei Finanzierungsgeschäften treffen daher ihr besonderes Interesse.

Carola Ritterbach hat im Steuerrecht veröffentlicht:

  • Bilanzierung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-49-6
  • Steuerstrafrecht – Strafbarkeit der Organe in Unternehmen, Monika Dibbelt, Carola Ritterbach und Alexander Mayr, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-48-9
  • Die strafbefreiende Selbstanzeige, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-47-2
  • Besteuerung Personengesellschaften, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Jens Bierstedt LL.M., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-52-6
  • Steuerberaterhaftung, Carola Ritterbach, Monika Dibbelt und Anika Wegner, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-51-9
  • Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8,
  • Die Haftung für Steuerschulden, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-39-7

Weitere Veröffentlichungen von Rechtsanwältin Ritterbach im Steuerrecht sind in Vorbereitung, so

  • Änderung von Steuerbescheiden – Wann darf das Finanzamt einen Steuerbescheid aufheben oder korrigieren

Carola Ritternach ist Dozentin für Steuerrecht bei der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im Deutschen Anwaltsverein.
 Sie bietet Vorträge und Seminare unter anderem zu folgenden Themen an:

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer vermeiden
  • Wahl der Gesellschaftsform unter Steuergesichtspunkten
  • Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhaftung des Geschäftsführers
  • Mindestlohn – Worauf hat der Steuerberater zu achten
  • Die Umsatzsteuer – eine kauf- und leasingrechtliche Betrachtung
  • Die steuerliche Organschaft – Was wird wo versteuert?
  • Die Besteuerung ausländischer Einkünfte – Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kapitalanlagen oder Geschäftsführergehälter

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Guido Friedrich-Weiler, Rechtsanwalt

Portrait Guido-Friedrich-Weiler

Rechtsanwalt Guido Friedrich-Weiler ist

  • Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht an der Bundesakademie für Wehrtechnik und Wehrverwaltung in Mannheim sowie
  • Lehrbeauftragter für Arbeits- und Insolvenzrecht, M&A und Wirtschaftsprüfung an der Rheinischen Fachhochschule in Köln.

Von 2002 bis 2006 war Guido-Friedrich Weiler als Manager bei der Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und hat den Fachanwaltskurs für Insolvenzrecht absolviert.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Guido-Friedrich Weiler unter:
Mail: weiler@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0221-165377-85