Gewerblicher Grundstückshandel einer Personengesellschaft
Eine Entscheidung des Finanzgerichts in Niedersachsen beschäftigt sich mit dem gewerblichen Grundstückshandel. Dieser wird im Steuerrecht immer dann angenommen, wenn zeitnah (Fußnote) mit der Anschaffung, Herstellung oder grundlegenden Modernisierung mehr als drei Objekte veräußert werden. Für die hierbei erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb muss Gewerbesteuer bezahlt werden. Im vorliegenden Fall ging es um Verkäufe durch eine Personengesellschaft. Verkauft nun eine Personengesellschaft ein Grundstück, wird dieser Objektverkauf bei überschreiten der Drei-Objekt-Grenze bei den Gesellschaftern nur mitgezählt, wenn der einzelne Gesellschafter mit mindestens 10 % an ihr beteiligt ist. Die Frage, ob der Gesellschafter bei Überschreiten dieser Grenze Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ist nach Meinung des FG auf der Ebene des Gesellschafters (Fußnote) zu entscheiden. Seine Einkünfte werden nicht zu gewerblichen Einkünften. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Fußnote).
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ EinkommensteuerRechtsinfos/ Steuerrecht/ Gewerbesteuer
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Erbschaftssteuer
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Gesellschaftsbesteuerung
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht
Rechtsinfos/ Immobilienrecht/ Grundstücksrecht/ Grundstück