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Frist für Erhebung der Schenkungssteuer

Das Finanzamt muss die Schenkungssteuer innerhalb von vier Jahren festsetzen, nachdem die Steuer entstanden ist. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Finanzamt Kenntnis von der vollzogenen Schenkung (Fußnote) erlangt hat.


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Stand: Januar 2026


Gericht / Az.: Urteil des BFH vom 06.06.2007 II R 54/05 Betriebs-Berater 2007, 2277

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