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Frist für Erhebung der Schenkungssteuer

Das Finanzamt muss die Schenkungssteuer innerhalb von vier Jahren festsetzen, nachdem die Steuer entstanden ist. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Finanzamt Kenntnis von der vollzogenen Schenkung (Fußnote) erlangt hat.


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Stand: 01.12.2007


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Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.

Gericht / Az.: Urteil des BFH vom 06.06.2007 II R 54/05 Betriebs-Berater 2007, 2277

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