Vorsicht bei der Feststellung der Buchwerte bei der Übertragung von Grundstücken
Mit der schlichten Übernahme der Buchwerte ist es leider nicht getan, wenn mit der Übertragung des Grundstücks auch die Verbindlichkeiten übergehen. Die im Zuge der Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter von der aufnehmenden Gesellschaft übernommenen Verbindlichkeiten des übertragenden Gesellschafters führen dann zu einer (Fußnote) Gegenleistung beim einbringenden Gesellschafter, wenn die übernommenen Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den eingebrachten aktiven Einzelwirtschaftsgütern stehen (Fußnote). Werden vom Erwerber Verbindlichkeiten des Veräußerers unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen, so stellen diese Verbindlichkeiten grundsätzlich Anschaffungskosten für die übernommenen Wirtschaftsgüter dar (Fußnote). Dies gilt zunächst zweifellos in dem Fall, dass ein Steuerpflichtiger ein einzelnes aktives Wirtschaftsgut aus seinem Betriebsvermögen gegen Übernahme der mit diesem Wirtschaftsgut wirtschaftlich zusammenhängenden Verbindlichkeiten an einen fremden Dritten veräußert. Nichts anderes gilt aber auch, soweit die aufnehmende Gesellschaft dem Einbringenden nicht nur Gesellschaftsrechte gewährt, sondern auch dessen Verbindlichkeiten übernimmt. Die Übernahme der Verbindlichkeiten führt zu Aufwendungen des Erwerbers, die er tätigt, um die Verfügungsmöglichkeit über das gleichzeitig übertragene aktive Wirtschaftsgut zu erlangen, und folglich bei ihm zu Anschaffungskosten. In gleicher Höhe erwächst dem Veräußerer ein als Gegenleistung zu wertender Vermögensvorteil, indem er von einer (Fußnote) Verbindlichkeit befreit wird (Fußnote). Dieser Sachverhalt kann bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung nicht anders beurteilt werden, als wenn der Gesellschafter den entsprechenden Betrag in bar erhalten und anschließend zur Tilgung der zurückbehaltenen Schulden verwendet hätte (Fußnote). Dieses führt dazu, dass bei der Einbringung eines Grundstücks zum Beispiel einer Besitz-GbR nicht nur die Buchwerte übertragen werden können, sondern dass die Verbindlichkeiten, die mit eingebracht werden, in die Bewertung einbezogen werden müssen. In diesem Zusammenhang weisen wir insbesondere auch auf die Problematik der so genannten Betriebsaufspaltung hin. Sollten Sie steuerrechtliche oder rechtliche Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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Stand: Juli 2026

Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, der Fachhochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer und an der University of Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin in Hamburg tätig, seit Januar 2007 Partnerin bei Brennecke & Partner. Frau Dr. Augustin ist geschäftsführende Partnerin von Brennecke & Partner sowie Geschäftsführerin des Standorts Hamburg.
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Persönliches
Dr. Maren Augustin ist Fachanwältin für Insolvenzrecht und seit 2002 in diesem Bereich tätig, davon bis einschließlich 2005 in der Insolvenzverwaltung.
Das Referendariat absolvierte Maren Augustin am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Stationen u.a. an der Verwaltungshochschule Speyer, der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben in Berlin und der Pressekammer des Landgerichts Hamburg.
Den Doktortitel erwarb sie an der Universität Hamburg mit einer Promotion bei Prof. Dr. Ingo von Münch über die Entwicklung des Völkerstrafrechts. 2000 bis 2001 erweiterte sie ihre Kenntnisse im Internationalen Recht mit einem Masterstudiengang an der Universität Stellenbosch/Südafrika. Seit 2002 war sie in einer überregionalen Insolvenzverwalterkanzlei tätig und betreute dort überwiegend Firmen- und Verbraucherinsolvenzverfahren sowie arbeitsrechtliche Mandate.
Frau Dr. Augustin hat im Jahr 2005 erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht abgeschlossen.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Französisch (Grundkenntnisse)
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist überwiegend tätig in den Bereichen:
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Insolvenzrecht
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Arbeitsrecht
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Gesellschaftsrecht
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Darüber hinaus liegen ihre Interessen in den Bereichen
- Internationales Recht
- Völkerrecht
Rechtsanwältin Dr. Maren Augustin ist Mitglied
- der Rechtsanwaltskammer Hamburg
- des Norddeutschen Insolvenzforum e.V.
- bei Xing in den Gruppen "Insolvenzrecht", „Arbeitsrecht“, „DHV Speyer Alumni“
Veröffentlichungen
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Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung, Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Markus Jauch, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-71
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Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht,ISBN 978-3-939384-07-6
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Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
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Lebensversicherung sicher vor Pfändung und Insolvenz gestalten, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-939384-43-4
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40 Jahre Betriebsrentengesetz – betriebliche Altersversorgung, 2015, Dr. Maren Augustin, Monika Dibbelt, und Jens Bierstedt, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-41-0
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so zu
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Insolvenzanfechtung
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Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung
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Insolvenzprophylaxe - was Gründer und Unternehmer über das Scheitern wissen müssen, um es zu vermeiden
- Grundzüge der historischen Strafbarkeit von Kriegsverbrechen ISBN 3-89811-844-4
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
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