Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 06 – Ermittlung der Steuer: Steuerklassen
IV. Ermittlung der Steuer
Nachdem das Vermögen nunmehr bewertet worden ist, stellt sich die Frage, wie hoch die eventuell zu zahlende Steuer ist. Die Steuerberechnung erfolgt an sich nach einem einfachen System, nämlich nach einem Vomhundertsatz von dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Der Steuersatz bestimmt sich dabei zum einen nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 19 ErbStG) und zum anderen nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker (§ 15 ErbStG).
1. Steuerklassen
Um die Steuer exakt beziffern zu können, muss zuerst die Steuerklasse des Beschenkte oder Erben ermittelt werden.
Unter die Steuerklasse I fallen:
- der Ehegatte und der Lebenspartner
- die Kinder und Stiefkinder
- die Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder
- die Eltern und Großeltern bei Erbfällen
In die Steuerklasse II fallen:
- die Eltern und Großeltern, wenn sie nicht zur Steuerklasse I gehören (also bei Schenkungsfällen)
- die Geschwister
- die Kinder von Geschwistern (Nichten und Neffen)
- die Stiefeltern
- die Schwiegereltern
- die Schwiegerkinder
- der geschiedene Ehegatte und der Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft
Unter die Steuerklasse III fallen:
- alle übrigen Erwerber
- Zweckzuwendungen
Unter Berücksichtigung des § 15 ErbStG ergibt sich somit, dass umso näher der Erwerber mit dem Erblasser oder Schenker verwandt ist, desto niedriger die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“ von Harald Brennecke, Rechtsanwalt, und Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, spezialisiert auf Steuerrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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