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Fallen Steuererstattungsansprüche in die Insolvenzmasse ?

Grundsätzlich fallen Steuererstattungsansprüche (z.B. Einkommenssteuerrückerstattungen) in die Insolvenzmasse, sofern die Steuerzahlung aus Vorleistungen des Schuldners erfolgte.  Steuererstattungsansprüche unterliegen nur dann nicht dem Insolvenzbeschlag, wenn die den Anspruch begründenden Zahlungen aus der Insolvenzmasse selbst oder dem vorinsolvenzlichen Vermögen stammen. Steuererstattungsansprüche entstehen generell durch zu hohe Vorauszahlungen, Aufhebungen, Rücknahmen oder Änderungen eines früheren Steuerbescheides.  Fraglich ist jedoch, ob derartige Erstattungen dem Pfändungsschutz der §§ 850 ff ZPO unterfallen. Es wäre denkbar, dass eine Einkommenssteuererstattung (Lohnsteuer ist nur ein Unterfall der Einkommenssteuer) so zu verrechnen ist, dass sich ,,rückwirkend`` das durchschnittliche Nettoeinkommen des Jahres erhöht, zu welchem die Steuererstattung zählt. Sofern der Betrag, um den das Nettoeinkommen auf diese Weise steigt, zumindest teilweise dem Pfändungsschutz unterliegt, könnte dem Schuldner der pfändungsfreie Betrag zustehen.  Diesseits ist bislang jedoch kein Urteil bekannt, welches diese interessante Frage klärt.  Ebenso ist keine Literaturstelle bekannt, die sich zu dieser Frage konkret äußert.


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Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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