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Rechtsinfos/Steuerrecht/Insolvenz



Steuererstattung kann in Wohlverhaltensperiode von Finanzamt aufgerechnet werden - Steuererstattung jedoch nicht an Insolvenzverwalter auszukehren
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der endgültige Insolvenzverwalter
 
Das neue Insolvenzrecht Teil III - Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners
 
2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten 2.1.1. Die steuerrechtliche Stellung des Schuldners - Teil 1
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (3)
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der Schuldner (2)
 
e Aspekte in der Insolvenz: 2.1. Die steuerliche Rechtsstellung der Beteiligten - Der vorl. Insolvenzverwalter/Treuhänder/Sachwalter
 
Insolvenzcheck - Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr
 
Fallen Steuererstattungsansprüche in die Insolvenzmasse ?
 
Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
 
Aufrechnung des Vorsteuererstattungsanspruchs durch das Finanzamt
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.2 - Insolvenzstraftaten - Jahresabschluss
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Insolvenz- und Masseforderungen
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 1.1.3. Steuerforderungen in der Insolvenz - Die Anfechtung
 
Das Verhältnis von Insolvenz- und Steuerrecht
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Betseuerungsverfahren- 2.2. Die Anmeldung der Steuerforderung in der Insolvenz
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (2)
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 2. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - Grundlagen
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 1. Teil: Grundlagen
 
Die Betriebsaufspaltung - Teil IV: Folgen der Beendigung der Betriebsaufspaltung
 
Verständigung mit dem Finanzamt - 3. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO - die gesetzlichen Regelungen
 
Kapitalersatz bei GmbH und GmbH & Co KG mit Steuerfolgen
 
Geschäftsführerhaftung - nicht jeder Haftungsbescheid ist gerechtfertigt
 
Der Geschäftsführer Anstellungsvertrag
 
Schuldner darf in Wohlverhaltensperiode Schenkungen und Lottogewinne ganz, Erbschaften zur Hälfte behalten
 
Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
 
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Grundbesitzgesellschaft (eine Einführung)
 
Geschäftsführerhaftung für verzögerten Insolvenzantrag
 
Die Insolvenz eines GbR Gesellschafters
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Restschuldbefreiung: Selbständigkeit in Insolvenz und Wohlverhaltensperiode, Teil 2 - Zahlungen an Treuhänder
 
Verständigung mit dem Finanzamt – 4. Teil: Im Schuldenbereinigungsverfahren der InsO – Handlungsmöglichkeiten gemäß AO
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (2)
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (1)
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz: 1.1. Steuerforderungen in der Insolvenz - Die Aufrechnung
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren 1.1. Die Auswirkungen der Insolvenz auf das Steuerverfahren
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Körperschaftssteuer
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz, Teil 2: 2.2.2.Weitere steuerliche Aspekte - Grunderwerbssteuer / Grundsteuer
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.3. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Gewerbesteuer
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 3: Das Besteuerungsverfahren - 3.3. Die Erstattung von Steueransprüchen
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.2.3. Weitere steuerliche Aspekte - Die Investitionszulage
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.2.1. Weitere steuerliche Aspekte - Die Kraftfahrzeugsteuer
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1.4. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Umsatzsteuer (1)
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Portrait Klaus-Finck

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001

Paul Luppert, Rechtsanwalt

Portrait Paul-Luppert

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Heilberufe
  • Steuerrecht
  • Insolvenzrecht
  • Baurecht
  • Bauträgerrecht
  • Stiftungen

Beruflicher Hintergrund

  • Geboren 1955 in Kandel / Pfalz
  • Studium Betriebswirtschaft (Grundstudium) und Rechtswissenschaften in Würzburg, Examen 1983
  • Berater im Bauträgerbereich, 1984 – 2001
  • Ausbilder für Fachanwälte Steuer- und Insolvenzrecht, 2002 – 2005
  • Rechtsanwalt seit 2005
  • Lehrbeauftragter der Hochschule München für angewandte Wissenschaften 2011
  • FK05 – Fakultät für Versorgungs- und Gebäudetechnik (Recht I)

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
  • Stock Options und Phantom Stocks
  • Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau

Portrait Stephanie-Deiters


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

Mitgliedschaften

Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

Kontakt: kontakt@fasp.de

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Veronika Seligmann, Rechtsanwältin

Portrait Veronika-Seligmann

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Seit jeher ist es unser Ziel, unsere Mandanten möglichst umfassend zu beraten. Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden.

Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Aber auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen sind familienvertragliche Regelungen zu prüfen. Eheverträge helfen, die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden.

Privat widmet sie sich zusätzlich zum Pferdesport gerne der Fotografie und der Kampfkunst des Taekwondo.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Pferderecht / Tierärzte
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Kontakt: kontakt@fasp.de

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