Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
1.7 Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
Die Veräußerung eines Krisenunternehmens kann eine geeignete Möglichkeit darstellen ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren die Gläubiger des Krisenunternehmens zu befriedigen. Der Erwerb des Krisenunternehmens ist allerdings für den Erwerber mit Risiken verbunden. Dabei steht regelmäßig das Risiko einer Haftung für Altverbindlichkeiten im Vordergrund.
Der Erwerb eines Unternehmens im Eröffnungsverfahren bringt für den Erwerber kaum Vorteile in haftungsrechtlicher Sicht. Die Haftungsbeschränkung der §§ 613a BGB à (3. Kapitel) und 25 HGB à
(2. Kapitel) gelten nur für den Unternehmenserwerb nach Verfahrenseröffnung. Der Erwerber eines Unternehmens hat somit für sämtliche Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber den nach § 613a BGB übergehenden Arbeitnehmern einzustehen und haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des Veräußerers.
Anders hingegen verhält es sich bei § 75 AO. Nach dieser Vorschrift besteht die durch § 75 AO angeordnete Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für Steuerverbindlichkeiten nicht bei einem Erwerb aus der Insolvenzmasse oder bei einem Unternehmenskauf im Eröffnungsverfahren (Vgl. Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, (2006), S. 85).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Stand: Juni 2026
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Klaus G. Finck, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.
In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:
🔍 Welche
rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
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präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
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Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt
werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.
#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.Kontakt: kontakt@fasp.de
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Paul Luppert, Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte
- Heilberufe
- Steuerrecht
- Insolvenzrecht
- Baurecht
- Bauträgerrecht
- Stiftungen
Beruflicher Hintergrund
- Geboren 1955 in Kandel / Pfalz
- Studium Betriebswirtschaft (Grundstudium) und Rechtswissenschaften in Würzburg, Examen 1983
- Berater im Bauträgerbereich, 1984 – 2001
- Ausbilder für Fachanwälte Steuer- und Insolvenzrecht, 2002 – 2005
- Rechtsanwalt seit 2005
- Lehrbeauftragter der Hochschule München für angewandte Wissenschaften 2011
- FK05 – Fakultät für Versorgungs- und Gebäudetechnik (Recht I)
Kontakt: kontakt@fasp.de
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau
Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.
Beruflicher Hintergrund
Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und FranzösischAutorentätigkeiten
Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht aufstephaniedeiters.com
Mitgliedschaften
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Veronika Seligmann, Rechtsanwältin
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