Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
1.7 Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
Die Veräußerung eines Krisenunternehmens kann eine geeignete Möglichkeit darstellen ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren die Gläubiger des Krisenunternehmens zu befriedigen. Der Erwerb des Krisenunternehmens ist allerdings für den Erwerber mit Risiken verbunden. Dabei steht regelmäßig das Risiko einer Haftung für Altverbindlichkeiten im Vordergrund.
Der Erwerb eines Unternehmens im Eröffnungsverfahren bringt für den Erwerber kaum Vorteile in haftungsrechtlicher Sicht. Die Haftungsbeschränkung der §§ 613a BGB à (3. Kapitel) und 25 HGB à
(2. Kapitel) gelten nur für den Unternehmenserwerb nach Verfahrenseröffnung. Der Erwerber eines Unternehmens hat somit für sämtliche Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber den nach § 613a BGB übergehenden Arbeitnehmern einzustehen und haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des Veräußerers.
Anders hingegen verhält es sich bei § 75 AO. Nach dieser Vorschrift besteht die durch § 75 AO angeordnete Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für Steuerverbindlichkeiten nicht bei einem Erwerb aus der Insolvenzmasse oder bei einem Unternehmenskauf im Eröffnungsverfahren (Vgl. Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, (2006), S. 85).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001
Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ UnternehmenssanierungRechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Unternehmenssanierung
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ Insolvenzverfahren/ Eröffnung
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Bilanzierung
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Insolvenz
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Abgabenordnung/ Haftungsanspruch_Haftungsbescheid