Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 09 - Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
1.7 Die Haftung für Altverbindlichkeiten bei der außergerichtlichen übertragenden Sanierung
Die Veräußerung eines Krisenunternehmens kann eine geeignete Möglichkeit darstellen ohne ein gerichtliches Insolvenzverfahren die Gläubiger des Krisenunternehmens zu befriedigen. Der Erwerb des Krisenunternehmens ist allerdings für den Erwerber mit Risiken verbunden. Dabei steht regelmäßig das Risiko einer Haftung für Altverbindlichkeiten im Vordergrund.
Der Erwerb eines Unternehmens im Eröffnungsverfahren bringt für den Erwerber kaum Vorteile in haftungsrechtlicher Sicht. Die Haftungsbeschränkung der §§ 613a BGB à (3. Kapitel) und 25 HGB à
(2. Kapitel) gelten nur für den Unternehmenserwerb nach Verfahrenseröffnung. Der Erwerber eines Unternehmens hat somit für sämtliche Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber den nach § 613a BGB übergehenden Arbeitnehmern einzustehen und haftet für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des Veräußerers.
Anders hingegen verhält es sich bei § 75 AO. Nach dieser Vorschrift besteht die durch § 75 AO angeordnete Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für Steuerverbindlichkeiten nicht bei einem Erwerb aus der Insolvenzmasse oder bei einem Unternehmenskauf im Eröffnungsverfahren (Vgl. Beisel/Klumpp, Der Unternehmenskauf, (2006), S. 85).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Es erscheint als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.
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Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Stand: Mai 2026
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen im Interesse der Übertragenden Sanierung aus der Insolvenz. Er begleitet Gesellschafter bei der Rettung der Vermögenswerte des Unternehmens und bei der Restrukturierung kriselnder Unternehmen außerhalb einer Insolvenz oder unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechts. Er verhandelt mit Banken und anderen Kreditoren über Sanierungsmöglichkeiten durch Stundungen oder Teilverzichte. Er berät Investoren bei der Übernahme von sanierungsbedürftigen Unternehmen oder Unternehmensassets innerhalb und außerhalb einer Insolvenz.
Rechtsanwalt Brennecke berät Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken ihres Privatvermögens.
Er hat mehrere Bücher im Bereich Unternehmenssanierung veröffentlicht, so
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", JAHR, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-93-8
- „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-267
- „Die Limited in der Insolvenz“ , 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", JAHR, Verlag Mittelstand und
- Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Die Restschuldbefreiung", 2005, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7,
Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so
- „Selbständigkeit in der Insolvenz“
- „Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – Sanierungsinstrumente in der Insolvenz“
- „Liquidation von Kapitalgesellschaften“
Harald Brennecke ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein sowie Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet folgende Vorträge und Schulungen im Bereich der Unternehmenssanierung an:
- Das Unternehmen in der Krise – Sofortmaßnahmen und mehr
- Unternehmen sanieren – Wege und Risiken
- Sanierung über Insolvenz: Übertragende Sanierung, Insolvenzplan, Eigenverwaltung
- Haftungsrisiken für Steuer- und Unternehmensberater bei der Unternehmenssanierung
- Geschäftsführerhaftung: das unterschätzte Risiko des Krisenmanagers
- Unternehmensvorsorge – was Geschäftsführer wissen müssen, um Krisen zu vermeiden
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