Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
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Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Anfechtung von Lohn- und Umsatzsteuerzahlungen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung und deren Auswirkung auf die Geschäftsführerhaftung
Neuere Literaturstimmen tragen vor, dass keine Geschäftsführerhaftung gemäss § 69 AO, § 34 AO für
- nicht abgeführte Lohnsteuer
- nicht abgeführte Umsatzsteuer
innerhalb der letzten drei Monate vor Insolvenzantrag entstehe, und zwar unabhängig davon, ob der Insolvenzverwalter die Insolvenzanfechtung tatsächlich vornimmt.
Als Voraussetzung wird gesehen, dass die Steuerbehörden die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens kennen. Diese Kenntnis soll bereits vorliegen, wenn Steuererklärungen fehlen oder festgesetzte Steuerrückstände nicht ausgeglichen würden.
Begründet wird dies damit, dass eine nach § 130 I .1 InsO anfechtbare Rechtshandlung vorliegt und die Zahlung von Lohnsteuer oder Umsatzsteuer kein Bargeschäft im Sinne von § 142 InsO ist.
Diese Auffassung wird offenbar von der jüngeren Rechtsprechung unterstützt.
Darüber hinaus ist sie nicht nur auf Lohnsteuer und Umsatzsteuer, sondern auch auf (Fußnoten) Zahlungen zur Sozialversicherung anwendbar, für die der Geschäftsführer nach § 823 II BGB, 266 a StGB haftet. .
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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Beruflicher Hintergrund
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- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
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Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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