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Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gibt dem Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen den Versicherer auf Ausgleich von Vermögensnachteilen, wenn gegen ihn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die meisten Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig. Zwingend sind Haftpflichtversicherungen lediglich in den Bereichen, die der Gesetzgeber für besonders risikoträchtig hält.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Allgemeine Pflichten in der Haftpflichtversicherung – in Hinblick auf Bereich Tagespflege
 
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
 
Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Versicherungsfall
 
Die Obliegenheitsverletzungen nach dem Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung
 
Auswirkungen der VVG-Reform auf die einzelnen Versicherungszweige, Teil 1: Allgemeine Haftpflichtversicherung
 
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls
 
Einführung in das Recht der Krankentagegeldversicherung, Teil 8
 
Inhalt Haftpflichtversicherung - Freistellungsmöglichkeit Arbeitnehmer/Erben
 
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
 
Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
 
Allgemeines zur Teil und Vollkaskoversicherung
 
Abgrenzung Obliegenheit - Risikoausschluss
 
Obliegenheitsverletzung bei Hausratversicherung
 
Vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles in der Kaskoversicherung
 
Zur Abrechnung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einer Kfz Haftpflichtversicherung unter Berücksichtigung des Quotenvorrechts des Versicherungsnehmers.
 
Rechtsfolgen der Verletzung einer Obliegenheit nach dem Eintritt des Versicherungsfalls
 
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers - § 61 VVG
 
Schuldhafte Herbeiführung des Versicherungsfalls
 
Umfang der Auskunftsobliegenheit nach dem Versicherungsfall
 
Haftpflichtversicherung: Begriff des Schadensereignisses - zeitliche Grenzen des Versicherungsschutzes
 
Versicherungsschutz des Architekten
 
Vorvertragliche Anzeigepflichten bei der privaten Krankenversicherung
 
Die Transportversicherung nach der VVG-Reform
 
Verschuldeter Unfall mit Fahrzeug des Arbeitskollegen - Haftung von Arbeitnehmern untereinander bei schuldhaft verursachten Schäden?
 
Gebäudeversicherung, Regressmöglichkeiten des Versicherers
 
Anerkenntnis durch den Versicherer durch Zahlung
 
Die verschiedenen Arten der Transportversicherung
 
Zurechnung des Verhaltens Dritter in der Kraftfahrzeugversicherung, Teil 2
 
Überblick Leistungen Teilkasko /Vollkaskoversicherung
 
Wenn der Chef Fehler macht: Directors and Officers-Versicherung Teil 1
 
Ansprüche auf Heilbehandlungskosten bei Verkehrsunfall
 
Das Recht der GmbH Teil 5 Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer
 
Vermittler von kreditifinanzierten Lebensversicherungen im Visier: Drohen weitere Streitverkündungen von CMI?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

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