Rechtsinfos/Mietrecht/Kündigung
Die "Kündigung" ist eine Möglichkeit, einen bereits abgeschlossenen Vertrag zu beenden. Die Voraussetzungen für die Beendigung eines Vertrages im Wege der Kündigung sind von Fall zu Fall unterschiedlich. Neben der so genannten ordentlichen Kündigung gibt es auch die fristlose Kündigung.
Oft besteht Streit darüber, ob sich eine der Vertragsparteien vom Vertrag durch Kündigung lösen kann, wobei regelmäßig fraglich ist, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.
 | Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 2. Teil - Die Ordentliche Kündigung |
|
 | Einführung in das gewerbliche Mietrecht Teil VI Beendigung des Mietverhältnisses |
|
 | Fristlos kündigen bei Nichtzahlung Kaution |
|
 | Das neue Insolvenzrecht Teil IV - Kündigungsfristen bei Miet- und Pachtverhältnissen (§ 109 InsO) |
|
 | Der Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 1. Teil - Einleitung |
|
 | Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 4. Teil - außerordentliche fritsgemäße Kündigung |
|
 | Die Räumung von Wohnraum - Räumungsklage als letzte Chance für den Vermieter |
|
 | Vermieten, aber wie lange? |
|
 | Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 3. Teil - Die außerordentliche fristlose Kündigung |
|
 | Ist der einseitige Kündigungsausschluss für den Mieter bindend? |
|
 | Sonderkündigungsrecht des Vermieters nach § 573a BGB - Auch bei dritter Wohnung? |
|
 | Die Abgrenzung zwischen Wohn- und Geschäftsräumen |
|
 | Kann Gewerbemieter wegen Krebserkrankung fristlos kündigen? |
|
 | Rechtslage für Mieter beim Vermieterwechsel durch Hausverkauf |
|
 | Begründung der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzuges ist erforderlich |
|
 | Personenmehrheit auf beiden Seiten des Mietvertrages |
|
 | DIE BANK ALS GLÄUBIGER IM INSOLVENZVERFAHREN Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
|
 | Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs |
|
 | Vorsicht: Nichtleistung der Kaution ist Grund für fristlose Kündigung! Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
|
 | Mietvertrag - Beendigung durch Aufhebungsvertrag oder Stellung eines Nachmieter |
|
 | Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1 Rechtsqüllen des Franchisings Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Autor: Christian Metzger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
|
 | Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein? |
|
 | Einführung in das gewerbliche Mietrecht Teil II Der Mietvertrag |
|
 | Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 5. Teil - Befristeter Mietvertrag |
|
 | Insolvenzverwalter zahlt die Miete! |
|
 | Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
|
 | Geschäft in Einkaufszentrum Umsatzeinbruch Kündigung Geht das? Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
|
 | Fristberechnung Zugang Kündigung (Samstag=Werktag?) Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
|
 | Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 06 – Operating-Leasing Autor: Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Autor: Felix Steengrafe, Diplom-Jurist, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
|
 | Wohnung zu klein - Muss Vermieter mit fristloser Kündigung rechnen? |
|
 | Abmahnung im Wohnungsmietrecht – als Grund für fristlose Kündigung heranziehbar? |
|
 | Wichtige Veränderungen im Familienrecht 2013 |
|
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Mietrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke berät und vertritt seit vielen Jahren bei Rechtsfragen rund um das Gewerbemietrecht. Er prüft Mietverträge, begleitet Mietverhandlungen und vertritt bei Streitigkeiten um Kündigungen von Gewerbemietverhältnissen.
Rechtsanwalt Harald Brennecke bearbeitet im Gewerbemietrecht folgende Themen:
Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, insbesondere in Bezug auf die Themen
Parteispezifische Bedürfnisse
Verlängerungsoptionen und Kündigungsmöglichkeiten
Untermietklausel und Nachmietersuche
Mietpreisindex
Wirtschaftlichkeitsfaktoren (z.B. Publikumsverkehr, Kaufkraft, Branchenmix, Gemeinschaftswerbung, Konkurrenzschutz)
Sicherheiten (Bürgschaft, Kaution, Vermieterpfandrecht)
Wettbewerbsklauseln und vertragsimmanenter Konkurrenzschutz
Fertigstellungsverpflichtungen, Umbaupflichten und Rückbauverpflichtungen,
(Vorzeitige) Beendigung von Gewerbemietverhältnissen, z.B. aufgrund von Schriftformverstößen durch mündliche Nachtragsvereinbarungen
Aufhebungsverträge
Mietminderung aufgrund von Mängeln der Mietsache
Schönheitsreparaturen
Schadensersatz bei Verletzung von Wettbewerbsschutz oder Konkurrenzverbot
behördliche Genehmigungen, Konzessionen und Zulassungserfordernisse
Da Gewerbemietverträge häufig sehr langfristig ausgelegt sind, ist ihr wirtschaftlicher Umfang immens. Ein 10-jähriger Gewerbemietvertrag mit einer Monatsmiete von 2000 € hat eine Gesamtvolumen von 240.000.- €. Bei derartigen Vertragsvolumen ist die Prüfung des Vertragsentwurfs und eine rechtssichere und zukunftssichere Gestaltung des Gewerbemietvertrages für beide Seiten von existenzieller Bedeutung. Rechtsanwalt Harald Brennecke prüft und gestaltet Gewerbemietverträge auf Zeithonorarbasis, was in Anbetracht der Mietvolumina meist deutlich günstiger ist als eine Abrechnung nach RVG.
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28