Vorsicht: Nichtleistung der Kaution ist Grund für fristlose Kündigung!
Mietminderung, Zahlungsverzug, alles lässt sich irgendwie begründen, oder zumindest teilweise wieder ausbügeln. Nicht möglich ist das bei der Kaution! Wer seine Kaution nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen leistet und trotz einer Aufforderung seitens des Vermieters seiner Leistungspflicht nicht Folge leistet, kann fristlos gekündigt werden. Im Gewerbemietrecht ist die Kaution ein nicht zu unterschätzender Kosten- oder Liquiditätsfaktor. Wer hier allerdings zu Lasten des Vermieters und zu Gunsten des eigenen Geldbeutels entscheidet, stellt sein Mietvertragsverhältnis auf sehr wackelige Beine. Möglicherweise kann sich der Mieter nach Jahren auf Verwirkung berufen. In der Regel geht die Nichtleistung der Kaution aber mit Zahlungsschwierigkeiten einher, so dass sich das von der Rechtsprechung geschützte Vertrauen in die Bonität und Vertragstreue des Mieters durchsetzt, und der Vermieter zur fristlosen Kündigung allein aufgrund der Nichtleistung der Kaution berechtigt sein kann. Formelle Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Vermieter im Rahmen des Kündigungsrechtsstreits auch auf die nicht geleistete Kaution bezieht.
Die Kautionsstellung kann von den Parteien vertraglich geregelt werden. Wir unterstützen Sie bei der vertraglichen Gestaltung von Verträgen. Sprechen Sie uns an.
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Stand: August 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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