Logo FASP Group

Kein Hitzefrei für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben auch bei tropischen Temperaturen keinen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“. Eine derartige gesetzliche Regelung existiert im deutschen Recht nicht. Die einzige für die Praxis relevante Regelung ist § 6 Arbeitsstättenverordnung i.V.m. der Arbeitsschutzrichtlinie 6/1.3. Demnach müssen Arbeitsplätze, die unter starker Hitzeeinstrahlung stehen, im Rahmen des betrieblich möglichen auf eine erträgliche Temperatur gebracht werden. Hierbei soll eine Innenraumtemperatur von 26° C nicht überschritten werden. Es handelt sich hierbei allerdings nur um eine „Soll“- Bestimmung, ein einklagbares Recht des Arbeitnehmers kann daraus nicht abgeleitet werden. Die Vorschrift kann allenfalls eine Diskussionsgrundlage für die Anschaffung von Rollos, Klimaanlagen u.ä. bieten. Sofern im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, kann dieser aufgrund seiner Zuständigkeit in Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz nach § 87 I Nr. 7 BetrVG tätig werden. Bisher gibt es zum Thema „Hitzefrei für Arbeitnehmer“ noch keine höchstrichterliche Rechtssprechung. Es existieren nur OLG/LG-Urteile (Bsp. LG Bielefeld 3 O 411/01, OLG Düsseldorf 24 U 194/96, OLG Hamm 7 U 132/93), die sich mit der Frage des Kündigungsrechts bei einer gewerblichen Mietsache im Zusammenhang mit hohen Innenraumtemperaturen zu beschäftigen hatten. Hier steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In Extremsituationen soll es daher auch (zu mindest theoretisch) möglich sein, dass ein Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis fristlos kündigen könne, diese Problematik dürfte angesichts der derzeitigen Wirtschaftslage aber eher selten eintreten.

Kontakt:


Stand: Juli 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrechtBetriebsrat
RechtsinfosArbeitsrechtKündigungFristlose Kündigung
RechtsinfosMietrechtKündigung
RechtsinfosSonstiges