Rechtsinfos/Vertriebsrecht/Handelsvertreter/Handelsvertreterausgleich



Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 5 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Allgemeines
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 29 - Kommissionsagent
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 13 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs - Allgemeines
 
89b HGB Ausgleich für General Franchisenehmer bei Kündigung analog Handelsvertreterausgleich
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 26 - Tankstellenhalter
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 4 - Wem steht der Ausgleichsanspruch zu ?
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 16 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs
 
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 22 - Besonderheiten beim Versicherungsvertreter
 
DER HANDELSVERTRETERAUSGLEICH NACH 89 b HGB ff. - EINE EINFÜHRUNG
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 25 - Besonderheiten beim Versicherungsvertreter
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 19 - Unabdingbarkeit des Ausgleichsanspruchs
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 31 - Weitere Ansprüche neben dem Handelsvertreterausgleich
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 30 - Franchisenehmer
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 27 - Vertragshändler
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 28 - Vertragshändler
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 10 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Vorteile des Unternehmers
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 14 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 2 - Wem steht der Ausgleichsanspruch zu ?
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 15 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 7 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Beendigung des Vertragsverhältnisses
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 3 - Wem steht der Ausgleichsanspruch zu ?
 
Der Handelsvertretervertrag - Teil 1 - Allgemeines
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 21 - Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 18 - Unabdingbarkeit des Ausgleichsanspruchs
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 9 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Vorteile des Unternehmers
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 20 - Geltendmachung des Ausgleichsanspruchs
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 8 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Vorteile des Unternehmers
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 12 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Billigkeitsgrundsatz
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 17 - Höhe des Ausgleichsanspruchs
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 24 - Besonderheiten beim Versicherungsvertreter
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 23 - Besonderheiten beim Versicherungsvertreter
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 11 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Provisionsverluste des Handelsvertreters
 
Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages - Teil 8 - Die Karenzentschädigung
 
Der Franchisevertrag – Gestaltung und Prüfung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Vertriebsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit Jahren im Vertriebsrecht, insbesondere in den Bereichen Handelsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig.

Er vertritt Unternehmen, Handelsvertreter und Vertragshändler bei der Gestaltung und Verhandlung von Handelsvertreterverträgen und Vertragshändlerverträgen. Er begleitet bei Auseinandersetzungen über Provisionen, Überhangsprovisionen oder Handelsvertreterausgleich für Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder Franchisenehmer. Er begleitet bei der Erstellung n Prüfung von Buchauszügen.

Er begleitet den Aufbau und die Konzeption von Franchisesystemen und Partnersystemen im Bereich Handel, Dienstleistung und Beratung. Er gestaltet und prüft Franchiseverträge und Masterfranchiseverträge. Er verhandelt für Parteien von Franchisesystemen im Interesse einer konstruktiven Zusammenarbeit und vertritt bei Verletzungen der Verpflichtungen von Franchisegebern und Franchisenehmern.

Rechtsanwalt Brennecke vertritt weiterhin bei der Verletzung von Wettbewerbsverboten und Geschäftsgeheimnissen. Er ist besonders spezialisiert auf zivilrechtliche wie strafrechtliche Verfahren in Bezug auf  unzulässige Verwendung von Kundendaten und anderen Geschäftsgeheimnissen (17 UWG).

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat mehrere Bücher im Bereich Vertriebsrecht veröffentlicht, so

  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Vertriebsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Provision des Handelsvertreters
  • Handelsvertreterausgleich in der aktuellen Rechtsprechung
  • Der Buchauszug – Anforderung und Auswertung
  • Vertriebssysteme gestalten – angestellte oder freie Vertriebsmitarbeiter ?
  • Der Aufbau von Franchisesystemen
  • Kundendatenschutz aus rechtlicher und praktischer Sicht
  • Franchisesysteme gründen – weitsichtige Planung von Franchise- und Partnersystemen
  • Datenschutz in Franchisesystemen – das unterschätzte Problem
  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28