Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 29 - Kommissionsagent
Ausgleichsanspruch des Kommissionsagenten
Das Gesetz sieht einen Ausgleichsanspruch für den Kommissionsagenten nicht ausdrücklich vor. Ist der Kommissionsagent wie ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation eingegliedert, kommt die Vorschrift des § 89b HGB [Ausgleichsanspruch] analog zur Anwendung.
Ein Kommissionsagent ist wie ein Handelsvertreter in die Absatzorganisation eingebunden, wenn er
- ständig und nicht nur vorübergehend oder von Fall zu Fall
- damit betraut ist, für die Rechnung des Unternehmers Geschäfte abzuschließen .
Gemäß § 384 Abs. 2 und 3 HGB [Pflichten des Kommissionärs] muss der Kommissionsagent dem Kommittenten bei Ausführung des Geschäftes unverzüglich Anzeige machen, Rechenschaft über das Geschäft ablegen und den Namen des Geschäftspartners mitteilen. Der Unternehmer kennt hier den Kundenstamm namentlich. Eine vertragliche Verpflichtung zur Übertragung des Kundenstamms ist nicht erforderlich. Für den Unternehmer entstehen Vorteile, weil er den Kundenstamm, den der Agent geworben hat, weiter benutzen kann.
Entspricht das Kommissionsverhältnis wirtschaftlich und tatsächlich einem Handelsvertreterverhältnis, hat der Komissionsagent einen Ausgleichsanspruch, wenn die übrigen Voraussetzungen für einen Handelsvertreterausgleich gegeben sind.
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters" von Harald Brennecke und Irina Schatz, Verlag Mittelstand und Recht 2007, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-04-5
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Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.deStand: Februar 2007
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Über die Autoren:
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Harald Brennecke ist seit vielen Jahren im Handels-, Versicherungsvertreterrecht, Franchiserecht und Vertragshändlerrecht tätig. Daneben berät und betreut er Gesellschafter, Geschäftsführer und Inhaber von Handelsgesellschaften in allen Fragen des Handelsrechts.
Im Bereich des Handelsrechts berät und begleitet er Rechtsfragen unter anderem zu den Themen
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Er ist Autor mehrerer Bücher im Bereich Handelsrecht und Vertriebsrecht, so
- "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
- "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Provision des Handelsvertreters - Eine Einführung", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
- "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
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Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Handelsrecht, Vertriebsrecht und Gesellschaftsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
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