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Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 15 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte


Irina Schatz  wissenschaftliche Mitarbeiterin
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Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund

Der Ausgleichsanspruch entfällt bei der Kündigung des Unternehmers aus wichtigem Grund, der auf einem schuldhaften Verhalten des Handelsvertreters beruht.

Ein „wichtiger Grund“ ist mehr als ein „begründeter Anlass“. Er ist ein Umstand, der das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern so nachhaltig beschädigt, dass dem Unternehmer eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder des Vertragsablaufs nicht zugemutet werden kann. Diesen Umstand muss ein Handelsvertreter schuldhaft, also fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Den Ausschluss des Ausgleichs bewirkt nur ein vom Handelsvertreter verschuldeter wichtiger Grund. Ein bloßer Verdacht des Unternehmers genügt nicht. Der Unternehmer muss beweisen, dass ein wichtiger Kündigungsgrund und schuldhaftes Verhalten vorliegen, wenn er den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters vor Gericht bestreitet.

Abmahnung vor Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist das letzte Mittel, zu dem der Vertragspartner greifen darf. Der Unternehmer muss den vertragsbrüchigen Handelsvertreter vorher zunächst abmahnen. Eine Abmahnung ist zwingend erforderlich, wenn der Grund in einer Störung der Leistungsseite liegt. Der Handelsvertreter soll so die Gelegenheit erhalten die Störung abzustellen. Liegt die Störung des Vertragsverhältnisses in der Vertrauensseite, so ist die Abmahnung nötig, wenn der Unternehmer davon ausgehen kann, dass sich der Vertreter danach wieder vertragstreu verhält. Wurde die Vertrauensseite des Vertragsverhältnisses durch ein Verhalten des Handelsvertreters so schwer erschüttert, dass eine Wiederherstellung durch eine Abmahnung ausgeschlossen ist, dann kann die fristlose Kündigung ohne Abmahnung ausgesprochen werden.

Beispiele für eine berechtigte fristlose Kündigung des Unternehmers:

  • ungenehmigte Tätigkeit des Handelsvertreters für ein Konkurrenzunternehmen, wenn keine Konkurrenzklausel vereinbart wurde.
  • Umsatzrückgang, den der Handelsvertreter durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat und der nach Ansicht des Unternehmers zum Zeitpunkt der Kündigung bei Vertragsfortsetzung zu seinem geschäftlichen Ruin führt.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters" von Harald Brennecke und Irina Schatz, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-04-5, 2007


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
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