Rechtsinfos/Mietrecht/Miete

Die Miete ist das Entgelt für die Überlassung der Wohnung an den Mieter durch den Vermieter. Die Höhe der Miete kann bei Abschluss eines Mietvertrages grundsätzlich frei vereinbart werden. Hiervon ausgenommen ist lediglich der preisgebundene Wohnraum. Dieser unterliegt einer Mietpreisbindung, d.h. der Vermieter kann keine höhere Miete als die Kostenmiete verlangen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





Die Miete – Gewinn oder Verlust
 
Wie kann der Vermieter die Miete anpassen: 1. Einleitung
 
Mietpreisanpassungen - Ein Überblick
 
Formelle Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen
 
Einführung in das gewerbliche Mietrecht Teil III Die Miete
 
Wie kann der Vermieter die Miete anpassen: 3. Modernisierung
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 3 - Wohnen in England / GB
 
Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters: Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
 
 
Wohnungsübergabe - Was ist wann zu beachten?
 
Mietminderungstabelle
 
Schönheitsreparaturenklausel unwirksam – Kann Vermieter Zuschlag zur Miete verlangen?
 
Gewerbemietvertrag: Ausschluss von Mietminderung, Aufrechnung und Leistungsverweigerungsrecht
 
Wie kann der Vermieter die Miete anpassen: 2. Ortsübliche Vergleichsmiete – Teil 2
 
Welche formelle Anforderungen sind an ein Mieterhöhungsverlangen zu stellen?
 
Mietvertrag - Beendigung durch Kündigung: 3. Teil - Die außerordentliche fristlose Kündigung
 
Der Mietpool - Einführung Teil 2
 
Mietkaution: Kautionsabrede bleibt trotz nichtiger Fälligkeitsregelung im Übrigen wirksam
 
Die Räumung von Wohnraum - Räumungsklage als letzte Chance für den Vermieter
 
Schönheitsreparatur oder Instandhaltung - Was ist zu beachten?
 
Maklerprovision bei Wohnungsvermittlung, wenn Makler gleichzeitig Mietgarant
 
Wie kann der Vermieter die Miete anpassen: 2. Ortsübliche Vergleichsmiete – Teil 1
 
Einführung in das gewerbliche Mietrecht Teil V Mängel der Mietsache
 
Rechtslage für Mieter beim Vermieterwechsel durch Hausverkauf
 
Können Aufzugskosten auf den Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden?
 
Mietminderung bei Wohnflächenunterschreitung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Mietrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke berät und vertritt seit vielen Jahren bei Rechtsfragen rund um das Gewerbemietrecht. Er prüft Mietverträge, begleitet Mietverhandlungen und vertritt bei Streitigkeiten um Kündigungen von Gewerbemietverhältnissen.

 

Rechtsanwalt Harald Brennecke bearbeitet im Gewerbemietrecht folgende Themen:

 

    Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, insbesondere in Bezug auf die Themen

    Parteispezifische Bedürfnisse

    Verlängerungsoptionen und Kündigungsmöglichkeiten

    Untermietklausel und Nachmietersuche

    Mietpreisindex

    Wirtschaftlichkeitsfaktoren (z.B. Publikumsverkehr, Kaufkraft, Branchenmix, Gemeinschaftswerbung, Konkurrenzschutz)

    Sicherheiten (Bürgschaft, Kaution, Vermieterpfandrecht)

    Wettbewerbsklauseln und vertragsimmanenter Konkurrenzschutz

    Fertigstellungsverpflichtungen, Umbaupflichten und Rückbauverpflichtungen,

    (Vorzeitige) Beendigung von Gewerbemietverhältnissen, z.B.  aufgrund von Schriftformverstößen durch mündliche Nachtragsvereinbarungen

    Aufhebungsverträge

    Mietminderung aufgrund von Mängeln der Mietsache

    Schönheitsreparaturen

    Schadensersatz bei Verletzung von Wettbewerbsschutz oder Konkurrenzverbot

    behördliche Genehmigungen, Konzessionen und Zulassungserfordernisse

 

Da Gewerbemietverträge häufig sehr langfristig ausgelegt sind, ist ihr wirtschaftlicher Umfang immens. Ein 10-jähriger Gewerbemietvertrag mit einer Monatsmiete von 2000 € hat eine Gesamtvolumen von 240.000.- €. Bei derartigen Vertragsvolumen ist die Prüfung des Vertragsentwurfs und eine rechtssichere und zukunftssichere Gestaltung des Gewerbemietvertrages für beide Seiten von existenzieller Bedeutung. Rechtsanwalt Harald Brennecke prüft und gestaltet Gewerbemietverträge auf Zeithonorarbasis, was in Anbetracht der Mietvolumina meist deutlich günstiger ist als eine Abrechnung nach RVG.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:

Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0721-20396-28