Rechtsinfos/Franchiserecht/Franchisevertrag

Der Franchise-Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragparteien im einzelnen. Sofern der Franchise-Vertrag keine Bezugsverpflichtung für den Franchise-Nehmer enthält, bestimmte Waren und Produkte vom Franchise-Geber beziehen zu müssen, bedarf es zu seiner rechtlichen Wirksamkeit keiner schriftlichen Niederlegung. Diese empfiehlt sich jedoch regelmäßig zu Beweiszwecken.

Was Sie noch zu diesem Thema wissen sollten, wird Ihnen in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen vermittelt.

 



Der Franchisevertrag – Gestaltung und Prüfung
 
Der Franchisevertrag – Gestaltung und Prüfung
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 06-2 Vertragssprache
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 06-3 Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 09-2 Vertragliche Haftung
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 10-2 Aufhebungsvereinbarung
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 30 - Franchisenehmer
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1 Rechtsqüllen des Franchisings
 
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 02-2 Abgrenzung zu anderen Vertriebsformen
 
DER HANDELSVERTRETERAUSGLEICH NACH 89 b HGB ff. - EINE EINFÜHRUNG
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 08-2 Gebietsschutz, Ausgleichsanspruch
 
Franchiserecht: Einführung ins Franchiserecht - die Pflichten des Franchisenehmers
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 09-1 Vorvertragliche Haftung
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 04-2 Franchisenehmer
 
Franchiserecht Eine Einführung in das Recht des Franchising Teil 05 3 Informations und Auskuftspflicht
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 09-3 Nachvertragliche Haftung
 
Grundzüge des Franchiserechts - Teil 1: Begriffe und Vertragstypen
 
Hinweispflicht einer Partei an Vertragspartner über für diesen entscheidungsrelevante Informationen - Bestehen und Grenzen der Hinweispflicht
 
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 4 - Wem steht der Ausgleichsanspruch zu ?
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 1-3 Besondere Formen der Franchise
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 10-3 Anfechtung
 
Grundzüge des Franchiserechts - Teil 4: Der Franchisevertrag
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Franchiserecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist seit Jahren im Bereich Franchiserecht und dem weiteren Vertriebsrecht tätig. Er gestaltet Franchisekonzepte und berät Franchisegeber beim Aufbau von Franchisesystemen und verwandten Partnerkonzepten. Neben der Prüfung von Franchiseverträgen namhafter bundesweiter Franchisegeber für verschiedene Franchisenehmergruppen hat er Erfahrung mit der Erstellung von Einzel-Franchiseverträgen wie Masterfranchiseverträgen.
Rechtsanwalt Brennecke berät hinsichtlich der Durchsetzung und den Grenzen der Franchisepflichten. Er vertritt bei Streitigkeiten der Franchisevertragspartner und bei der Kündigung des Franchisevertrages. Er begleitet Franchisenehmer und Franchisegeber bei der Einführung von zentralen Datenhaltungen, insbesondere unter dem oft übersehenen Blickwinkel des Datenschutzes.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Bereich Franchiserecht und Vertriebsrecht veröffentlicht:

  • "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-15-1
  • "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-04-5
  • "Die Provision des Handelsvertreters – Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-14-4
  • "Die Wettbewerbsabrede nach Beendigung des Handelsvertretervertrages", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Franchiserecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Franchisesysteme gründen – weitsichtige Planung von Franchise- und Partnersystemen
  • Datenschutz in Franchisesystemen – das unterschätzte Problem
  • Grundlagen der Franchise – wie Franchisenehmer gute Franchisesysteme erkennen
  • Schuldübernahme des vorhergehenden Franchisenehmers nach 25 HGB als Risiko bei der Fortführung Franchisestandorte durch neue Franchisenehmer

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28