Rechtsinfos/Baurecht/privates Baurecht/VOB-B/Abnahme/Autorenbeitraege



Mängelbeseitigung
 
Keine Fälligkeit des Werklohns bei langer Nutzung des Bauvorhabens
 
Wann muss die Erfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden?
 
Nachunternehmers muss Mängel nicht gegenüber dem insolventen Generalunternehmer vergüten
 
Höhe der Mängelbeseitigungskosten müssen nicht vorgetragen werden
 
Einseitige Änderung des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber beim VOB/B Bauvertrag
 
Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme
 
Voraussetzung einer nachträglichen Stundenlohnvereinbarung
 
Einführung in die VOB/B Teil 10
 
Rohbauer und Putzer verursachen Risse im Putz: Wer haftet?
 
Einführung in die VOB/B Teil 2
 
Verjährungsfalle beim Bauvertrag
 
BGH Urteil VII ZR 190/02 vom 20. Oktober 2005
 
Haftungsrisiko des Architekten, wenn er den Bauvertrag selbst formuliert
 
Kann der Generalunternehmer die Vertragsstrafe an den Subunternehmer weitergeben?
 
AGB: Verbrauchsklauseln in Bauverträgen
 
Verbrauchsklauseln in Bauverträgen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindel, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

Er berät gerne Architekten, Bauunternehmen, Subunternehmer, Handwerker und Bauherren in allen Belangen wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung sowie Bauabnahme. Er begleitet Geschäftsführer von Bauunternehmen bei Auseinandersetzungen nach dem Bauforderungssicherungsgesetz.

Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:

Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0711-400 426 – 40 oder 0170/6348186