Einführung Pflichten des Frachtführers - Teil 3
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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1. Information und Auskunft und Einholung von Weisungen
Wenn der Absender das Frachtgut an den Frachtführer übergeben hat, hat er häufig keine Möglichkeit mehr unmittelbare Informationen über den Zustand des Gutes und den Transportfortschritt zu erhalten. Der Absender ist auf die Angaben und Auskünfte des Frachtführers angewiesen.
Verweigert der Frachtführer die Ausführung einer erteilen Weisung ganz oder teilweise, muss er den Absender darüber unterrichten. Dies muss unverzüglich im Sinne des § 121 BGB geschehen.
Heutzutage haben die meisten Frachtführer ihren Kunden die Möglichkeit der Sendungsverfolgung eingeräumt (Fußnote). Der Absender, sowie zum Teil der Empfänger, können über das Internet die Sendung verfolgen. Es ist aufgrund der Sendungsverfolgungsoption leicht feststellbar, ob das Gut bereits abgeliefert wurde oder wo es sich befindet.
Vor allem für die Absender, die das Just in Time (Fußnote) Produktionsprinzip verwirklichen, ist es wichtig, dass das Gut rechtzeitig und zügig beim Emfpänger abgeliefert wird. Wird über die Sendungsverfolgung eine Verspätung oder eine Verzögerung erkannt, so hat der Absender oder gegebenenfalls der Empfänger noch die Chance umzudisponieren.
Verwendet der Frachtführer keine moderne Sendungsverfolgung, ist er trotzdem auf Nachfrage des Absenders zur Auskunft über Verbleib des Gutes und Status der Sendung verpflichtet.
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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