Haftungshöchstgrenze
Die Haftungshöchstgrenze für Schäden infolge von Tod oder Körperverletzung liegt bei 85 Mio. Euro. Die Haftungshöchstgrenze gilt grundsätzlich für den einzelnen Schadensfall.
Zu beachten ist, dass diese Haftungshöchstgrenze nur in Deutschland gilt. Verursacht das Produkt also Beispielsweise einen Schaden im europäischen Ausland und gilt dort keine Haftungshöchstgrenze, kann sich der Ersatzpflichtige nicht auf das Deutsche Recht berufen.
Höhere Schäden als 85 Mio Euro sind gegebenenfalls aber nach der Verschuldenshaftung des § 823 zu ersetzen.
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Stand: Dezember 2025