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Wie kann ich als Endhersteller oder Zulieferer mein Haftungsrisiko minimieren?

a) Entwicklungs- und Konstruktionsphase

 Gefährdungspotenziale erkennen und Sicherheitsalternativen entwickeln.
 Sicherheit darf nicht an den Kosten scheitern; Zumutbarkeitskriterien erwägen.
 Bestimmungsgemäßen Gebrauch definieren und nahe liegenden Fehlgebrauch einkalkulieren.
 Den Stand von Wissenschaft und Technik ermitteln und in der Konstruktionsphase beachten.
 Unbedingt die Produktrelevanten technischen Normen, Qualitätsnormen und Sicherheitsstandards überprüfen und deren Einhaltung sicherstellen.
 Spezialgesetze und deren Anforderungen (Fußnote) prüfen.
 Bei älteren Normen deren Aktualität anhand des Standes von Wissenschaft und Technik überprüfen. Ggf. Produkt dem Stand von Wissenschaft und Technik anpassen
 Bei Serienprodukten den Stand von Wissenschaft und Technik dauerhaft überprüfen und Produkte ggf. anpassen.
 Bei Produkten mit längerer Lebensdauer Nachrüstung einkalkulieren.
 Qualitäts- und Sicherheitsbewertungen durchführen; ggf. unabhängiges Prüfinstitut einschalten.

b) Organisation im Unternehmen

 Festlegung der Dokumentations- und Organisationsstrukturen, insbesondere technische Dokumentation sicherstellen.
 Festlegung der Verantwortungsbereiche. Arbeitsplatzbeschreibungen dokumentieren.
 Festelegung der Auswahl-, Anweisungs- und Überwachungspflichten (Fußnote).
 Vorsorgliche Notfallplanung und Rückrufmanagement erarbeiten (Fußnote).
 Ggf. Qualitätsmanagement der Geschäftsleitung unterstellen und/oder eigene Abteilung einrichten.
 Fehlermeldungen und Gewährleistungsmanagement (Fußnote) in den Betriebsablauf integrieren.
 Rückmeldungssystem des Vertriebspartners hinsichtlich Mängeln, Schadenersatzansprüchen und sonstiger Reklamationen aufbauen.
 Versicherungsschutz überprüfen (Fußnote).

c) Fabrikation und Auslieferung

 Wareneingangsprüfung sowie ggf. Warenausgangskontrollen beim Zulieferer (Fußnote).
 Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter für Sicherheitsaspekte.
 Entsprechende Anweisungen erteilen.
 Prüfungsvorgänge dokumentieren, Fehlerquellenanalyse durchführen.
 Produktkennzeichnung und Warenausgangskontrolle durchführen.
 Rückverfolgbarkeit von Produkten sicherstellen.
 Auslieferungsdatum dokumentieren.
 Ordnungsgemäße Lagerung sicherstellen.
 Verpackung und Transport organisieren.

d) Vertrieb und Produktbeobachtungsphase

 Gebrauchs- und Bedienungsanleitung entsprechend den Sicherheitserwartungen eines durchschnittlichen Benutzers formulieren.
 Nahe liegenden Fehlgebrauch erkennen und entsprechende Warnhinweise erteilen.
 Ggf. auf mehrsprachige Formulierung der Bedienungsanleitung und Gebrauchsanweisung achten.
 Falls erforderlich: Wartungsintervalle festlegen und entsprechende Hinweise erteilen.
 Werbung hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsaspekte gestalten. Übertreibungen vermeiden. Gefahren offen legen.
 Falls produktspezifisch erforderlich: Kundenbetreuung und -schulung organisieren.
 Vertragssituation mit Blick auf Garantieübernahmen und Gewährleistung überprüfen.
 Produktbeobachtung durchführen, ständige Beobachtung des Standes von Wissenschaft und Technik.
 Wettbewerb hinsichtlich der Sicherheitsanforderungen beobachten
 Dokumentation- und Aufbewahrungsdauer festlegen.


Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 03.06.2008


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Datenschutzrecht wird bei FASP betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Datenschutzstrafrecht als Strafverteidiger tätig.

Rechtsanwalt Brennecke hat zum Datenschutzrecht veröffentlicht:

  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0
  • "Einführung in das Datenschutzrecht", Kapitel im E-Business Handbuch für Entscheider, 2. Aufl., ISBN 3.540-43263-9, 2002, Springer-Verlag

Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:

  • Einführung in das Datenschutzstrafrecht

Rechtsanwalt Brennecke war an der IHK Karlsruhe als Dozent für Datenschutzrecht tätig. Er ist Dozent für Datenschutzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Datenschutzstrafrecht
  • Datenschutz in Franchisesystemen – Die unterschätzte Gefahr für Franchisesysteme

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


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