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Gebührenpflicht auch für PCs in Vereinen
 
Jugendschutz in den Medien - 3. Alternative Lösungen des Jugendschuzt
 
BGH Urteil I ZR 151/11 vom 11. April 2013
 
Jugendschutz in den Medien - 2. Altersfreigabe, Indizierung und die Rechtsfolgen
 
Die GEMA - Teil 1: Aufgaben und Mitglieder
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 1: Rechtliche Einordnung „persönlicher Daten“
 
Einführung: Schleichwerbung in den Medien, Product Placement. Was geht? Was geht nicht?
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 3-3: Das BDSG - Anwendungsbereich des BDSG
 
BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
Ärger mit Betriebsrenten
 
Telekommunikationsgesetz Teil 4 Einteilung
 
Gesellschaft kann Schadenersatz gegen Vorstände und Aufsichtsräte einfacher geltend machen
 
Aktienemissionen im Internet - Teil 2: Anwendbarkeit des deutschen Kapitalmarktrechts
 
BDSG - EINFÜHRUNG - TEIL 9-3: Kontrollinstanzen - Die Aufsichtsbehörde
 
Aktienemissionen im Internet - Teil 1: Einführung
 
Abmahnung Teil 13: Private Nutzung Internet II
 
Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformation
 
Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - UWG - Teil 34- Strafbare Werbung
 
Was ist die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte)
 
Markenverletzungen von Privat (Beispiel: Ebay Kauf - Verkauf)
 
Entwurf Jahressteuergesetz 2007: Weitere Steueränderungen in Sicht
 
Einführung ins Urheberrecht - 28 - Öffentliche Reden
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat Medienrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke beschäftigt sich mit Medien- und urheberrechtlichen Fragestellungen. Er berät zu Urheberrechten, Presserecht, Berichterstattung und Firmenpräsentationen in Presse, Fernsehen, Internet und anderen Medien. Er vertritt bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen.  Er setzt den Anspruch auf Löschung von Einträgen bei Suchmaschinenbetreibern durch.

Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im gewerblichen Rechtsschutz veröffentlicht:

  • „Markenrecht - eine Einführung: Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung", JAHR, ISBN 978-3-939384-22-9"
  • Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht,  2010, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-08-3
  • „17 UWG – Betriebsgeheimnisse und Verrat durch (ehemalige) Mitarbeiter“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
  • "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
  • "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.

Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Medienrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet unter anderem folgende Vorträge an:

  • Medien, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht – Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt
  • Persönlichkeitsschutz im Internet
  • Das Recht auf Vergessen – Löschungsansprüche gegen Suchmaschinenbetreiber
  • Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
  • Onlineshops rechtssicher gestalten
  • Lizenzvertragsgestaltung
  • Der Gebrauchtsoftwarekauf
  • Vertriebslizenzen in Recht und Praxis


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:  
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28