Was ist die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs und mechanische Vervielfältigungsrechte)
Die GEMA ist ein nach dem 2. Weltkrieg aus der Staatlich genehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheberrechte (Fußnote) hervorgegangener Verband zum Schutze musikalischer Aufführungsrechte für Deutschland. Mit der Gründung der DDR und entstand dort die AWA (Fußnote). Nach der Wiedervereinigung traten viele Komponisten der ehemaligen DDR der Gema bei, jedoch nicht alle. Die AWA wird seit 1990 aufgelöst, besteht allerdings noch immer als Gesellschaft in Liquidation.
Grundlage der heutigen Tätigkeit der GEMA ist das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9. September 1965. Nach diesem Gesetz ist die GEMA wie die anderen Verwertungsgesellschaften der Aufsicht des Präsidenten des Deutschen Patentamtes unterstellt. Mit dem Gesetz und der gleichzeitigen staatlichen Aufsicht hat der Gesetzgeber , versucht, Nutzern und Urhebern die Möglichkeit zu geben, bei ihren häufig widerstreitenden Interessen bei der Nutzung schöpferischer Werke einen Ausgleich zu schaffen. Gleichzeitig wurde der GEMA für diese Tätigkeit eine Monopolstellung eingeräumt.
Die GEMA könnte somit als Schnittstelle zwischen den Künstlern (Fußnote) und den Verwertern (Fußnote) bezeichnet werden.
Eine solche ist notwendig, da es für die einzelnen Urheber praktisch unmöglich ist, die Rechte an den eigenen Werken vollumfänglich zu überwachen. Kein Komponist kann verfolgen, welche seiner Stücke wann im Radio und/oder auf kommerziellen Veranstaltungen abgespielt werden. Dabei steht dem Urheber in jedem dieser Fälle das Recht auf eine Vergütung zu.
Diese Vergütung vereinnahmt unter anderem die GEMA sofern sie von den einzelnen Künstlern hierzu beauftragt wurde. Mit der Beauftragung ist die GEMA darüber hinaus verpflichtet, die Rechte der Künstler geltend zu machen. Hieraus hat die GEMA 2005 Einnahmen in Höhe von 852 Millionen und damit 5,2 % mehr als im Vorjahr erzielt. Von den Einnahmen werden regelmäßig bis zu 85 % ausgeschüttet.
Zu den Aufgaben der GEMA zählt jedoch nicht nur die Generierung von Einnahmen, sondern darüber hinaus verfolgt sie Verstöße gegen die Rechte der Urheber und verfügt hierzu über einen entsprechenden Verwaltungsapparat. Jedoch bleibt sie weitgehend auf Hinweise von Mitgliedern angewiesen, um z.B. von unangemeldeten Veranstaltungen Kenntnis zu erlangen.
Allerdings gibt es auch Kritik an der GEMA, denn mit der Beauftragung der GEMA ist es dem Urheber selbst nicht mehr gestattet Dritten eine „freie“ Nutzung zu gestattet, außer man klammert bestimmte Nutzungsformen, zum Beispiel Nutzung der eigenen Werke im Internet, aus. Hinzu kommt, dass die übliche Vertragslaufzeit sechs Jahre beträgt. Eine Freigabe ist häufig problematisch, da womöglich schon einzelne Verträge mit Verwertern über die Nutzung von Werken getroffen wurden. Beanstandet werden auch Kritikern zudem die fehlende Gerechtigkeit bei der Verteilung der Gelder sowie die begrenzten Einsichtsmöglichkeiten in die Organisation.
Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: Dezember 2025
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