Jugendschutz in den Medien - 3. Alternative Lösungen des Jugendschuzt
Außerdem kann der Anbieter aber auch durch technische oder sonstige Mittel den Zugang des Angebots für Kinder oder Jugendliche der betreffenden Altersstufe unmöglich machen oder erschweren. (Fußnote)
Mit einer sogenannten Jugendschutz-Vorsperre (Fußnote) können im digitalen Fernsehen Sendungen auch außerhalb dieser Sendezeitbeschränkungen ausgestrahlt werden.
Im Internetbereich (Fußnote) müssen die Anbieter von jugendgefährdenden Angeboten durch technische Maßnahmen (Fußnote) sicherstellen, dass Minderjährige die Angebote nicht nutzen können. Es können auch Filtersysteme zum Einsatz kommen, welche Kindern und Jugendlichen den Zugang zu diesen Angeboten erschweren oder ganz verhindern.
Für die Anerkennung von geeigneten technischen Schutzsystemen ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind nach Art. 5 VI JMSchStV jedoch Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen im Rundfunk und vergleichbare Angebote bei Telemedien, soweit ein berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Darstellung oder Berichterstattung vorliegt.
Das so genannte SPIO/JK-Gutachten stellt eine Alternative für die nicht von der FSK geprüften Filme dar.
Bei der JK handelt es sich um eine aus Juristen zusammengesetzte Kommission (Fußnote) der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Fußnote). Die JK untersucht die Filme darauf, ob strafrechtliche Bedenken bestehen oder gar ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz gegeben sein könnte.
JK-Versionen sind ausschließlich für Personen ab 18 Jahren freigegeben.
Ein rechteckiges schwarz - weißes Label mit dem Aufdruck SPIO/JK geprüft indiziert eine solche Prüfung. Die bis vor einiger Zeit noch zusätzlich darauf befindliche Kennzeichnung Vermietung und Verkauf nur an Erwachsene wird weggelassen.
Um sich der strafrechtlichen Verfolgung durch die Justizbehörden zu entziehen, werden JK-Versionen häufig von Firmen des Filmverleihs (Fußnote) vorgezogen.
Die JK-Prüfung entspricht jedoch lediglich einem privaten-juristischen Gutachten.
Sie schützt mithin nicht vor einer bundesweiten Beschlagnahmung und dem daraus resultierenden Verbreitungsverbot.
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Stand: Dezember 2025
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